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Badeort Lignano führt neue 5.000-Euro-Strafen ein

Lignano gilt auch bei den Österreichern als beliebte Sommer-Destination. Nun zittern Touristen aber vor neuen Strafen, denn dem Badeort reicht es. 

Rene Findenig
Lignano reiche es: Mit strengen Strafen geht man gegen Belästigungen aller Art vor.
Lignano reiche es: Mit strengen Strafen geht man gegen Belästigungen aller Art vor.
FMT-PICTURES / APA / picturedesk.com

Grölende Betrunkene, die lärmend bei jeder Tages- und Nachtzeit durch die Straßen ziehen, öffentliche Sauf-Exzesse, Wort-Gefechte und Schlägereien sowie Sachbeschädigungen – gerade in den Sommermonaten kämpft der italienische Badeort Lignano mit Touristen, die sich nicht benehmen können. Wie groß das Problem wurde, zeigt nun ein neuer Vorstoß mit Strafen, die sich gewaschen haben. Von den Gemeindepolitikern abgesegnet und von Bürgermeisterin Laura Giorgi unterschrieben, lehrt ab sofort eine neue Verordnung den Touristen das Fürchten.

Pfingsten-Partys in Lignano:

Ab sofort bis 31. August an Samstagen und Sonntagen der Strandzutritt rund um die Terrazza a mare – dem Wahrzeichen des Ortes – gesperrt und mit strengen Verboten belegt. So darf niemand zwischen 23 und 6 Uhr einen Fuß auf die Flächen hinter den Strandzugängen vier und fünf setzen. Und dazu kommt an Freitagen, Samstagen und Sonntagen bis zum 15. August noch zu denselben Uhrzeiten ein strenges Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Alkohol darf während diesen Stunden nur in Privaträumlichkeiten oder in Lokalen konsumiert werden. Wer sich nicht daran hält, zahlt Strafen bis zu 5.000 Euro.

Bikini- und Alk-Verbot auch in Kroatien

Auch die kroatische Stadt Split hat nun aufgrund von zunehmend unangemessenem Verhalten von Touristen Bußgelder eingeführt. Die Entscheidung des Stadtrats erfolgte aufgrund von Beschwerden von Bewohnern sowie von Touristen selbst über zahlreiche Zwischenfälle in der Stadt. Diese beschwerten sich über junge Touristen, die auf Straßen urinierten oder betrunken auf der Straße lagen. Zum einen wurde in Split eine neue Regel für ein Alkohol-Verbot verabschiedet. Das Trinken von Alkohol ist seit diesem Jahr an öffentlichen Orten, die weniger als 100 Meter von Schulen und Kindergärten entfernt sind sowie in der Zone A der Altstadt verboten und wird mit einem Bußgeld von 300 Euro belegt.

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    Diese 10 Orte werden im Sommer von Touristen überrannt.
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    Die ersten Bußgelder gegen Personen, die von der Stadtwache beim Alkoholkonsum in der Altstadt erwischt wurden, wurden bereits verhängt. Die Jugendlichen konsumierten auf öffentlichen Plätzen und Straßen Alkohol und wurden deshalb zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, die um die Hälfte reduziert wurde, weil sie innerhalb von drei Tagen bezahlt wurde. Ein weiteres Verbot gibt es dieses Jahr für das Tragen von Bikinis: Dieses sieht vor, dass Urlauber mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt werden, wenn sie im Bikini oder mit nacktem Oberkörper durch das historische Zentrum laufen. Dabei sollen Gemeindewächter die Straßen bewachen und nach Regelbrechern Ausschau halten.

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