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Autofahrern drohen jetzt bis zu 5.000 Euro Strafe

Ab 1. November herrscht wieder Winterreifen-Pflicht in Österreich. Wer ohne den richtigen Gummi an den Rädern erwischt wird, blecht ordentlich.

Roman Palman
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Ab 1. November sollte man ohne Winterreifen am Auto bei solcher Witterung lieber zu Fuß gehen – sonst droht Strafe!
Ab 1. November sollte man ohne Winterreifen am Auto bei solcher Witterung lieber zu Fuß gehen – sonst droht Strafe!
Stefanie Oberhauser / EXPA / picturedesk.com

Das alljährliche Ritual holt die Autofahrer des Landes wieder ein: im Herbst werden wieder die Reifen umgesteckt. Denn ab 1. November gilt wieder die situative Winterreifen-Pflicht auf allen Straßen des Landes. Situativ deshalb, weil sie nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – insbesondere bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis – gilt.

Bei solcher Witterung dürfen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Hohe Strafe droht

Wer bei einer Tour durch das Winter Wonderland mit den falschen Reifen erwischt wird, der blecht – und zwar ordentlich. Der Strafrahmen beginnt bei kommoden 60 Euro, steigt aber auf bis zu heftige 5.000 Euro, sobald andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Autsch!

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    Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. 
    Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht.
    Soeren Stache / dpa / picturedesk.com

    M+S

    Nur, wie erkennt man, ob Winterreifen auf die Räder gesteckt wurden? Die Antwort ist einfach: an zwei Buchstaben.

    Ein Reifen gilt nur dann als Winterreife wenn er mit "M+S", "M.S." oder "M&S" und/oder einem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet ist. Zu findet sind diese auf der Seitenwand. 

    Auch Ganzjahresreifen dürfen nur dann im Winter verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.

    Schneeketten nur in Ausnahmesituation

    Alternativ zu Winterreifen ist es übrigens auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden. Diese Optionen ist allerdings nur in Ausnahmesituationen erlaubt. Die Fahrbahn muss dann von einer "zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt" sein.

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