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Autofahrer aufgepasst! Diese Regel gilt ab 1. November

Wichtige Info an alle Autofahrer! In Österreich gilt ab 1. November wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Was Lenker alles wissen müssen.

Ab 1. November tritt die Winterreifenpflicht in Kraft.
Ab 1. November tritt die Winterreifenpflicht in Kraft.
Getty Images/iStockphoto

Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterausrüstungspflicht – und auch, wenn die Temperaturen derzeit noch herbstlich-mild sind, ist es schon jetzt ratsam, einen Termin für den Reifenwechsel zu buchen.

"Kommt es zu einem plötzlichen Wintereinbruch, sind die Werkstätten oft auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen auch schon im Oktober empfindlich kalt sein, dann ist man mit Winterreifen deutlich im Vorteil", so ÖAMTC-Techniker Michael Osterkorn.

Alte Winterreifen überprüfen

Vor dem Umstecken müssen die alten Winterreifen überprüft werden. "Die Profiltiefe muss vom Gesetz her den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, das heißt je nach Kilometerleistung sollten es beim Umstecken schon noch etwa sechs Millimeter sein", erklärt der Experte des Mobilitätsclubs.

"Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus, nach etwa fünf Saisonen sollte man generell neue Reifen ins Auge fassen. Ebenso, wenn Risse oder andere Schäden erkennbar sind – hier sollte man nicht an der falschen Stelle sparen, schließlich geht es um Sicherheit."

Batterie, Lampen und Co checken

Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. "Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie also älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte in jedem Fall noch vor der kalten Jahreszeit eine Überprüfung durchgeführt werden", empfiehlt Osterkorn.

Weitere Maßnahmen, die man selbst ergreifen kann, um den Pkw für den Winter vorzubereiten, umfassen unter anderem den Frostschutz für die Scheibenwaschanlage, die Prüfung der Wischerblätter, das Imprägnieren von Gummidichtungen und ein Check der Lampen.

Winterreifen sind auch für Zweiräder erhältlich – beispielsweise für Mopeds, aber auch für Fahrräder. "Wer im Winter mit einem Moped in der Stadt unterwegs ist oder sich auch in der kalten Jahreszeit sportlich mit dem Rad bewegen möchte, sollte im Sinne der Sicherheit auch über die Anschaffung von Winterreifen nachdenken. Durch die Gummimischung und das Profil haben diese definitiv Vorteile gegenüber normalen Reifen", so der Techniker des Mobilitätsclubs.

Empfindliche Strafen

Winterreifen müssen über eine M+S Kennzeichnung verfügen und mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro rechnen. "Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.

Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung zwar dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen.

Der ÖAMTC-Experte rät daher, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. So kann auch Morgenfrost in Niederungen für eisglatte Straßen sorgen.

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel