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Austro-Freimaurer distanzieren sich von Kroatien-Killer

Einen Tag nach dem Dreifach-Kindsmord in Kroatien distanzieren sich die Freimaurer vom mutmaßlichen Täter: "Er hat mit uns nichts zu tun."

Rene Findenig
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    Ein Österreicher soll seine drei Kinder in einem Haus in der Nähe von Zagreb getötet haben.
    Ein Österreicher soll seine drei Kinder in einem Haus in der Nähe von Zagreb getötet haben.
    DENIS LOVROVIC / AFP / picturedesk.com

    Ein österreichischer Staatsbürger (56) soll in seinem Penthouse im kroatischen Zagreb seine drei Kinder ermordet und danach versucht haben, sich selbst zu vergiften. Er selbst überlebte, die Kinder im Alter von vier und sieben Jahren starben. Kurz vor der Tat hatte Harald K. einen wirren Text im Internet veröffentlicht, schrieb über Geldsorgen, den Verlust der "Liebe meines Lebens" – und dass ihn seine Freunde und auch die Freimaurer im Stich gelassen hätten.

    "Kein Mitglied einer ihrer Logen"

    Am Sonntag reagiert darauf nun die Großloge von Österreich: "Die Großloge von Österreich legt Wert auf die Feststellung, dass dieser Mann kein Mitglied einer ihrer Logen ist oder war. Er hat und hatte also mit der österreichischen Freimaurerei nichts zu tun", heißt es in einer Aussendung. Möglich sei, dass der Mann einfach den Begriff Freimaurer verwendet habe oder gar einer nicht anerkannten internationalen Loge angehöre, hieß es hinter vorgehaltener Hand.

    Die Großloge von Österreich der Freimaurer in Wien in der Rauhensteingasse.
    Die Großloge von Österreich der Freimaurer in Wien in der Rauhensteingasse.
    Gilbert Novy / KURIER / picturedesk.com

    Bis zu 50 Jahre Haft drohen

    Indes laufen in Kroatien die Ermittlungen der Polizei weiter. Der Zustand des Wieners im Spital soll stabil sein, er wird von Polizeikräften rund um die Uhr bewacht. Dem Mann drohen, sollte er wegen Dreifachmordes verurteilt werden, bis zu 50 Jahre Haft. Die Mutter der ermordeten Kinder befand sich zum Zeitpunkt der Tat nicht in Zagreb, sie soll die Kinder über das Wochenende in der Obhut des Vaters gelassen haben.

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