Reisen
Ausgangssperre – sind Reisen ins Ausland jetzt erlaubt?
Obwohl der eigene Haushalt derzeit nur für begründete Ausnahmen verlassen werden darf, steht Reisen jeglicher Art zumindest ins Ausland nichts im Weg.
Österreich befindet sich im Lockdown. In der vierten Ausgangssperre seit Beginn der Coronavirus-Pandemie um genau zu sein. Doch, obwohl auch dieses Mal das Verlassen des eigenen Wohnbereiches streng reglementiert ist, sind Auslandreisen weiterhin möglich, wie das Gesundheitsministerium am Montag bestätigte.
Auch verschärfte Grenzkontrollen dürften keine geplant sein. Und in den Zuständigkeitsbereich von Verkehrsträgern und somit auch Fluglinien fallen diese ohnehin nicht, wie von Seiten der AUA gegenüber "Heute" erklärt wurde.
Alle Nachbarländer Österreichs halten derzeit ihre Grenzen zumindest für Geimpfte offen. Unverändert blieben am Montag auch die Reisehinweise des Außenministeriums. Alle EU-Staaten sind weiterhin "grün" eingefärbt, stehen also auf Sicherheitsstufe 2.
Verschärfte Einreisebestimmungen
Das Sozialministerium wies nur darauf hin, dass "natürlich" die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen sind. Die österreichischen Bestimmungen wurden zeitgleich mit dem Lockdown verschärft. Seit Montag muss ein 2,5-G-Nachweis erbracht werden. Antigen- und Antikörpertests werden jetzt nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.
Aus dem Innenministerium hieß es am Montag auf APA-Anfrage, die Art der Kontrollen bleibe ähnlich wie in der 2G-Phase und während des Lockdowns für Ungeimpfte. "Die Intensität der Kontrollen bleibt hoch und wird durch zusätzliche Einsatzkräfte verstärkt", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Dabei könne temporär auch auf etwa 1.000 Polizeischülerinnen und Polizeischüler als Verstärkung zurückgegriffen werden. In den vergangenen Tagen seien 150.000 Kontrollen durchgeführt und etwa 800 Anzeigen erstattet worden.
Die Kontrollen würden "weiterhin von zwei Säulen getragen", und zwar Kontrollen im allgemeinen Streifendienst sowie zusätzliche Schwerpunktaktionen durch Bereitschaftseinheiten und spezialisierte Streifen, erläuterte das Ministerium. Das Grundprinzip laute weiterhin Lockdown-Kontrollen bei jeder polizeilichen Amtshandlung. Unbeantwortet blieb die konkrete Frage der APA, ob eine Intensivierung der Grenzkontrollen geplant ist. Im benachbarten Italien hatte es in der Vorwoche bereits Aufrufe von Regionalpolitikern gegeben, den Grünen Pass bei Einreisenden aus Österreich konsequent zu kontrollieren.
Neue Regeln für Pendler
Ausnahmen gibt es nur für Pendler - für sie gilt weiterhin 3G statt 2,5G - und Schüler, die ihren Ninjapass vorweisen können, geht aus der 7. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung hervor. Allerdings reicht es für Pendler nicht mehr aus, sich nur einmal wöchentlich testen zu lassen. Sie brauchen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigentest. Zudem wird durch die bereits am vergangenen Dienstag veröffentlichte Einreiseverordnung die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von neun auf sechs Monate verkürzt, wobei bis 6. Dezember eine Übergangsfrist gilt.
Wer dem Lockdown also durch eine längere Urlaubsreise ins Ausland entkommen will, dürfte dies wohl machen können. Problematisch könnte es nur werden, wenn die Rückkehr noch während des Lockdowns erfolgt und man bei einer Polizeikontrolle keine der Ausnahmen glaubhaft machen kann.