Österreich
Aufgepasst! Dieser 600-Euro-Bonus geht in die Verlänger
Schon jetzt den 31. Oktober ganz dick und rot im Kalender anstreichen. An dem Tag endet nicht nur die Anmeldefrist für den Salzburger Heizkostenbonus.
Um die finanziellen Mehrbelastungen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, hat die Salzburger Landesregierung schon im Frühjahr beschlossen, den Heizkostenbonus von 300 auf 600 Euro zu erhöhen. Eigentlich war die Frist, um sich dafür anzumelden, bereits abgelaufen. Doch der Heizkostenzuschuss geht – wie berichtet – in die Verlängerung.
"Die Nachfrage ist zwar offensichtlich groß. Beantragt wurde der Heizkostenzuschuss dennoch von nur knapp über 40 Prozent", erklärt FPÖ-Soziallandesrat Christian Pewny die Entscheidung, die Frist noch bis 31.Oktober zu erweitern. Ein Antrag kann auf der Seite der Salzburger Landesregierung gestellt werden.
Anspruch darauf haben Personen, die in Salzburg ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben und deren Netto-Einkommen unter 1.300 Euro liegt. Für Verheiratete oder Menschen, die mit Partnerin oder Partner in einem Haushalt zusammenleben, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 1.700 Euro; für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt um jeweils weitere 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 580 Euro.
Auch in Tirol geht's in die Zielgerade
Noch bis Monatsende kannst du auch noch um den sogenannten "Tirol-Zuschuss" ansuchen. Dieser setzt sich aus dem Heizkostenzuschuss von 250 Euro und einem Wohnkostenzuschuss, der sich an der Höhe des Einkommens berechnet, zusammen. So erhält man in der ersten Stufe 350 Euro als Ein-Personen-Haushalt und 450 Euro als Zwei-Personen-Haushalt. Pro weiterem Bewohner steigt der Betrag abermals um 100 Euro an.
Darüber hinaus können Tiroler Haushalte noch einen Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen von bis zu 500 Euro beantragen. Der Pauschalbetrag ist abhängig von der Haushaltsgröße. So erhalten Haushalte bis drei Personen 300 Euro, sofern die bewohnte Wohnung bzw. das bewohnte Wohnhaus überwiegend mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Bei Elektro-Heizungen liegt der Betrag für bis zu drei Personen bei 450 Euro. Ab vier Personen beträgt der Zuschuss 350 Euro bei Wärmepumpen und 500 Euro bei Stromheizungen.
Voraussetzung ist neben der überwiegenden Beheizung mit Wärmepumpe oder Elektro-Heizung auch die Einkommenshöhe. So darf bei einem Ein-Personen-Haushalt das Netto-Jahreseinkommen 2022 den Betrag von 43.200 Euro nicht übersteigen, bei Zwei-Personen-Haushalten sind es 72.000 Euro. Pro weiterem Haushaltsmitglied steigt die Grenze um 5.400 Euro an. Ein Antrag kann auf tirol.gv.at gestellt werden.