Österreich
Auf Landstraße zu schnell geradelt – Strafzettel
Das Facebook-Posting eines Welsers sorgt im Netz für rege Diskussion. Der Radler musste 20 Euro zahlen, weil er in Linz schneller als Fußgeher unterwegs war.
Über 150 Kommentare hat der Beitrag des Welsers auf Facebook bereits, der schreibt: "Aktion scharf auf der Landstrasse! Fahrradfahren ist erlaubt. Aber nur in Schrittgeschwindigkeit. 20 Euro einstecken, wer schneller unterwegs ist!"
Der Mann radelte am Montagnachmittag auf der Landstraße – mitten in der Linzer Innenstadt – allerdings schneller als die Polizei erlaubt, denn er erhielt von einer Radstreife einen Strafzettel, wie er "Heute" erzählte. Die 20 Euro Strafe zahlte er sofort, macht jetzt auf Facebook darauf aufmerksam.
"Wenn das ein Scherz ist, was ich annehme, ist das ein sehr schlechter Scherz...", antwortete eine Userin auf den Beitrag.
"Rücksichtslos wie Tour de France"
Ein Scherz?, fragen wir die Polizei Linz. Keineswegs! Gibt Pressesprecher David Furtner Auskunft. Vor sieben Jahren war es auf der Landstraße nur erlaubt das Rad zu schieben, nicht aber zu fahren. Das ist jetzt zumindest erlaubt, aber nur unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger. "Wer rücksichtslos wie auf der Tour de France in der Innenstadt dahinbrettert wird aufgehalten und gestraft", so Furtner.
Klar festgelegt ist, im Bereich zwischen Schmidtor- und der Bismarckstraße herrscht Schritttempo. Höchstgeschwindigkeit ist hier 10 km/h. "Die Polizei wurde dazu ausgebildet die Geschwindigkeiten zu schätzen", sagt Furtner. Um Rowdys ausfindig zu machen ist also keine Rad(ar)pistole notwendig, wie ein Facebook-Nutzer amüsiert fragte.
Heute, Mittwoch, wurde übrigens wieder ein Radfahrer gestraft. Auch er fuhr viel zu schnell auf der Landstraße.
(cru)