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Auf Insta-Chat folgte Vergewaltigung in U-Bahn-Station
Eine 16-Jährige wurde Opfer einer Vergewaltigung. Für den Verdächtigen ist es normal, dass "türkische Mädchen lügen". Das Gericht war anderer Meinung.
In den frühen Morgenstunden des 12. Mai 2020 erlitt eine 16-jährige Wienerin ein schreckliches Martyrium. Ein heute knapp 18-Jähriger soll sie auf mehrere Arten vergewaltigt haben. Das schwer verletzte Mädchen erstattete Anzeige. Nun stand der Verdächtige vor Richterin und Schöffen am Wiener Straflandesgericht.
H. B. mangelt es an Bildung und Benehmen. Dennoch hatte er offenbar "Erfolg" bei Frauen. Im ersten Lockdown lernte er auf Instagram ein minderjähriges Mädchen kennen. Nach ein paar Nachrichten wechselten die beiden auf die Plattform Snapchat, wo ihm die junge Türkin intime Bilder von sich schickte – angeblich freiwillig. Der Angeklagte hattte nichts Besseres zu tun, als die Fotos gemeinsam mit einem Freund abzufilmen. Wenige Tage darauf endete die Beziehung.
Schreckliche Übergriffe in U-Bahnstation Südtirolerplatz
Weil jedes Ende auch ein Anfang ist, begannen nun Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen das türkischstämmige Mädchen. Im Gerichtsakt findet sich ein Chatverlauf, in dem die Veröffentlichung der Fotos erwähnt wird. Offenbar aus Angst stimmt die 16-Jährige einem Treffen im Stationsbereich Südtirolerplatz zu. Während H. B. dort nur kurz geküsst und gemeinsam eine Zigarette geraucht haben will, erleidet die junge Frau schwere Verletzungen und gibt an, auf unterschiedliche Weise vergewaltigt worden zu sein.
H. B. weist zunächst jede Schuld daran von sich, gibt aber zu kinderpornographisches Material besessen zu haben. Seine Unschuld punkto Vergewaltigung sieht er vor allem darin erwiesen, "dass türkische Mädchen oft lügen." Er wisse das, weil er selbst Türke sei. Da platzt sogar dem Beisitzer der (Hermelin)-Kragen - auch Schöffen richten entgeistert Fragen an den Beschuldigten. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang vor Gericht. Schöffen verhalten sich meist ruhig.
Mildes Urteil nach spätem Geständnis
Selbst Rechtsbeistand Marius Hortolomei scheint die Verteidigung des eigenen Mandanten mittlerweile unangenehm. Der Mutter des Angeklagten rinnen Tränen der Scham zwischen FFP2-Maske und Kopftuch. Nach fünf Stunden ist das unwürdige Schauspiel vorbei. Der Advokat ermuntert den Angeklagten doch noch zu einem - späten - Geständnis. Seiner Strafe entgeht H. B. dennoch nicht. Urteil: 24 Monate Haft, davon 16 Monate bedingt. Milderungsgründe: Unbescholtenheit und jugendliches Alter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.