Coronavirus
Auch Fitnesscenter dürfen ab Mai wieder aufsperren
Im Zuge des Restarts des öffentlichen Lebens sollen im Mai auch die Fitnesscenter wieder öffnen dürfen. Diese Regeln werden dabei zu beachten sein.
Wie "Heute" berichtete, wird Österreich am 19. Mai wieder mit breit angelegten Öffnungsschritten in den Bereichen Gastro, Kultur und Tourismus einen Restart des öffentlichen Lebens wagen. Offiziell bekannt gegeben werden die exakten Regelungen dafür am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz. Gute Nachrichten gibt es auch für Fitnesscenter. Auch sie sollen im Zuge des Wiederaufsperrens ihre Pforten öffnen dürfen.
Abstand, Maske und Personen-Beschränkung
Wichtig dabei: Dem derzeitigen Vernehmen nach werden fürs Erste auch strenge Regeln gelten. So wird etwa ein verpflichtender Abstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben einzuhalten sein. Auch die FFP2-Maske wird ein treuer Begleiter sein. Sie muss beim Betreten des Fitnesscenters und am Weg zur Umkleidekabine getragen werden, nicht allerdings beim Workout.
Wie "Heute" erfuhr, wird es zunächst, wie auch schon im Vorjahr, eine Personenobergrenze geben. Wie auch in anderen Indoor-Bereichen muss pro Gast eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Beim Workout selbst wird es keine FFP2-Pflicht geben. Outdoor-Sport – wie etwa Fußball – wird ebenfalls wieder erlaubt.
Eintritts-Regeln wie in der Gastro
Betreten dürfen die entsprechenden Stätten nur mit Eintrittstests werden. Die diesbezüglichen Regeln werden analog zur Gastronomie gelten. Heißt: Wie schon in Vorarlberg werden in Teststraßen durchgeführte Antigen-Schnelltests für 48 Stunden gelten. PCR-Tests werden sogar für 72 Stunden anerkannt. Anders als bislang sollen dann allerdings auch "Wohnzimmertests" als Eintrittskarte in die Fitnessstudios fungieren können, allerdings "nur" für 24 Stunden.
Sobald der "Grüne Pass" kommt, wird man auch mit diesem in den Gym dürfen. Wer also geimpft (gilt drei Wochen nach erster Teilimpfung) , getestet oder erst kürzlich von Covid-19 genesen ist (gilt für sechs Monate), wird "automatisch" Zutritt in die Kraftkammer haben.