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"Geiselhaft, Patient tot"–ARBÖ-Attacke auf Klima-Kleber
Der Autofahrerclub ARBÖ macht die Klima-Kleber für den Tod eines Patienten verantwortlich und fordert deswegen härtere Strafen.
Auch dem Autofahrerclub ARBÖ reicht es jetzt. Nach der neuerlichen Protest-Welle der Klima-Kleber, bei der es kaum einen Tag ohne Klebe-Aktionen und Straßenblockaden gab, fordert nun sogar die eher rote Interessenvertretung der Autofahrer härtere Strafen – bis hin zur Haft!
Einer der Hauptgründe für die nun harten Töne des ARBÖ ist, dass durch die permanenten Blockierung von Hauptverkehrsrouten Arbeitnehmer zu spät an ihren Dienstort gelangen, worauf die Aktivisten keinerlei Rücksicht nehmen würden. Um die eigenen Forderungen zu untermauern, startete der Autofahrerclub sogar eine Umfrage auf seiner Website.
Kein Rückhalt von den Befragten
Demzufolge lehnen 81 Prozent der Befragten die Klebeaktionen ab. Aber sind diese nicht wichtig, um die Menschen in Sachen Klimaschutz wachzurütteln? Auch darauf antworteten 73 Prozent mit "Nein". Beinahe dieselben rund 73 Prozent fordern sogar härtere Strafen für die Blockierer.
ARBÖ-Jurist Johann Kopinits schließt sich dem an: "Auch wenn den Demonstranten ihr Anliegen noch so wichtig erscheint, so sind die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen enorm und stoßen auf Widerstand in der Bevölkerung. Protest ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft, es kann jedoch nicht sein, dass dadurch die Mehrheit der Bevölkerung von einer Minderheit in 'Geiselhaft' genommen wird. Daher ist es nachvollziehbar, dass vielen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern das Verständnis für derartige Chaos verursachende Aktionen fehlt."
ARBÖ macht Klima-Kleber für Tod verantwortlich
Derzeit könne bei unangemeldete Demonstrationen ausschließlich das Verwaltungsstrafrecht angewendet werden, wie Kopinits weiter ausführt: "Eine Verwaltungsstrafe ist in den meisten Fällen eine Geldstrafe. Erst wenn diese uneinbringlich ist, werden Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen. Damit trifft man den Kern der Protestbewegung augenscheinlich kaum. Gerade in Fällen wie zuletzt, als zufolge der Behinderung eines Rettungsfahrzeuges ein Patient zu Tode kam, scheint jedoch eine Anpassung des Strafgesetzbuches unerlässlich. Anzudenken wäre etwa eine Anpassung der Strafbestimmung der Nötigung oder vorsätzlichen Gemeingefährdung."
Zum Todesfall in Schwechat aufgrund des vermeintlich blockierten Rettungsauto aus Wien hielt Andreas Zenker vom Roten Kreuz Niederösterreich gegenüber "Heute" fest: "Wir kamen ohne Verzögerung hin, reanimierten über eine Stunde lang. Um 9.14 Uhr wurde der Tod festgestellt." Mehr dazu hier >>
Das Recht der Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht seien für den ARBÖ "grundsätzlich" ein "hohes und schützenswertes Gut", heißt es in der Aussendung weiter. In diesem Fall würden die Demonstranten das Instrument aber dafür einsetzen, den Staat und die Regierung zu erpressen: "Das kann nicht Sinn und Zweck sein. Wichtiger wäre, nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, die auch von einem großen Teil der Menschen mitgetragen werden können", so Kopinits abschließend.