Coronavirus
Attest gilt nur 24 Stunden: Freitesten sorgt für Wirbel
Das geplante "Freitesten" könnte laut dem Verfassungsrichter Rudolf Müller verfassungswidrig sein. Auch Datenschützer kritisieren das Konzept.
Im Jänner soll es die Möglichkeit geben, sich mittels Corona-Tests die Teilnahme an Veranstaltungen oder den Besuch von Geschäften und Restaurants zu ermöglichen. Die genaue Regelung wird von der Regierung erst kommende Woche vorgelegt.
Streit um Kontrolle
Doch bereits jetzt sorgt das Konzept für viel Diskussionsstoff. Wer nämlich die negativen Tests kontrollieren soll, ist unklar. Laut Innenminister Karl Nehammer werde das nicht die Polizei sein, sondern der jeweilige Betreiber. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger möchte hingegen nicht, dass die Wirte kontrollieren. Auch die Gastronomen selbst wollen diese Aufgabe nicht übernehmen.
Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche nicht rechtfertigbar
Wie nun der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller erklärte, könnte das geplante Freitesten der Regierung verfassungswidrig sein. Der Grund: Für eine Besserstellung getesteter Personen müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Doch dieser bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Die Atteste der Antigentests gelten nur 24 Stunden. Daher sei er ungeeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen.
Ein negatives Ergebnis nach dem Antigentest sagt nur aus, dass die Viruslast im Moment der Testung so gering ist, dass eine Ansteckung anderer Personen nicht zu erwarten ist. Schon 24 Stunden später könnte sie so angewachsen sein, dass der Getestete die Krankheit weiterverbreitet.
Vom 15. bis 17. Jänner sollen wieder Massentests in ganz Österreich stattfinden. Wer daran teilnimmt, darf schon ab 18. Jänner in die dann wieder geöffneten Geschäfte und Lokale gehen. Alle anderen müssen noch bis 24. Jänner die Lockdown-Regeln einhalten.
"Zick-Zack-Kurs fördert Skepsis"
Auch Datenschützer Hans Zeger, Chef des renommierten Vereins ARGE Daten, kritisiert das Konzept im "Ö1-Morgenjournal". Laut seinen Angaben gibt es in Österreich keine Ausweispflicht, einen Nachweis für einen negativen Corona-Test mit sich zu führen.
Er sieht in der Diskussion darum, wer die negativen Testergebnisse kontrollieren soll, auch einen Testlauf für mögliche Kontrollen von Impfzeugnissen. "Die Kommunikation der Regierung ist sehr verworren. Der Zick-Zack-Kurs fördert nur die Skepsis von vielen Menschen und führt dazu, dass viele die Impfung verweigern", meint Zeger.