Karner legt Verordnung vor
Arbeitspflicht für Asylwerber – jetzt wird alles anders
Innenminister Karner sorgte mit der Forderung einer Arbeitspflicht für Asylwerber für Aufsehen. Eine neue Verordnung sieht jedoch keine Pflicht vor.
Im Dezember wurde bei einem Bund-Länder-Treffen über eine Arbeitspflicht für Asylwerber diskutiert. Konkret ging es dabei um eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit – bei Verweigerung sollte es demnach auch Sanktionen wie die Reduktion des Taschengeldes geben. Aus dem Innenministerium gab es damals grünes Licht für den Vorstoß.
Kürzung des Taschengeldes möglich
In einem vorgelegten Verordnungsentwurf von Innenminister Gerhard Karner werden neue Details bekannt. Die ÖVP will eine Ausweitung der Tätigkeitsbereiche umsetzen – eine "Arbeitspflicht" ist in der Verordnung, die dem "Standard" vorliegt, jedoch nicht vorgesehen. "Heute"-Recherchen ergaben: Bei Asylwerbern, die nicht gemeinnützig arbeiten, soll eine Kürzung des Taschengeldes (40 Euro) auf etwa die Hälfte möglich sein. Die Bundesländer erhalten dazu die Ermächtigung, Oberösterreich und Vorarlberg machen davon Gebrauch.
Arbeit in Pflegeheimen und Seniorenzentren
Entgegen der bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten sollen Asylwerber nun auch in "Organisationen unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes eingesetzt werden." Künftig können Personen in der Grundversorgung jedoch auch für Organisationen, die unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen oder gar einer NGO tätig werden.
Konkret bedeutet dieser Vorstoß, dass Asylwerber künftig auch in Pflegeheimen oder Seniorenzentren tätig werden könnten, auch wenn diese nicht direkt von der Gemeinde betrieben werden. Wie aus dem Dokument hervorgeht, soll sich der Tätigkeitsbereich jedoch auf Grünpflege, Winterdienst oder administrative Arbeiten beschränken.