Karner legt Verordnung vor

Arbeitspflicht für Asylwerber – jetzt wird alles anders

Innenminister Karner sorgte mit der Forderung einer Arbeitspflicht für Asylwerber für Aufsehen. Eine neue Verordnung sieht jedoch keine Pflicht vor.

Newsdesk Heute
Arbeitspflicht für Asylwerber – jetzt wird alles anders
Blick in die Kantine in Traiskirchen, rechts im Bild Innenminister Karner. Die generelle Arbeitspflicht für Asylwerber kommt nicht.
ALEX HALADA / picturedesk.com ("Heute"-Montage)

Im Dezember wurde bei einem Bund-Länder-Treffen über eine Arbeitspflicht für Asylwerber diskutiert. Konkret ging es dabei um eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit – bei Verweigerung sollte es demnach auch Sanktionen wie die Reduktion des Taschengeldes geben. Aus dem Innenministerium gab es damals grünes Licht für den Vorstoß. 

Kürzung des Taschengeldes möglich

In einem vorgelegten Verordnungsentwurf von Innenminister Gerhard Karner werden neue Details bekannt. Die ÖVP will eine Ausweitung der Tätigkeitsbereiche umsetzen – eine "Arbeitspflicht" ist in der Verordnung, die dem "Standard" vorliegt, jedoch nicht vorgesehen. "Heute"-Recherchen ergaben: Bei Asylwerbern, die nicht gemeinnützig arbeiten, soll eine Kürzung des Taschengeldes (40 Euro) auf etwa die Hälfte möglich sein. Die Bundesländer erhalten dazu die Ermächtigung, Oberösterreich und Vorarlberg machen davon Gebrauch. 

Arbeit in Pflegeheimen und Seniorenzentren

Entgegen der bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten sollen Asylwerber nun auch in "Organisationen unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes eingesetzt werden." Künftig können Personen in der Grundversorgung jedoch auch für Organisationen, die unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen oder gar einer NGO tätig werden. 

Konkret bedeutet dieser Vorstoß, dass Asylwerber künftig auch in Pflegeheimen oder Seniorenzentren tätig werden könnten, auch wenn diese nicht direkt von der Gemeinde betrieben werden. Wie aus dem Dokument hervorgeht, soll sich der Tätigkeitsbereich jedoch auf Grünpflege, Winterdienst oder administrative Arbeiten beschränken. 

"Nicht so gut" - eine Arbeitspflicht kommt nicht für alle in Frage:

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    <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS
    red
    Akt.