Wirtschaft

Änderung für Arbeitslose – das wird bei AMS-Geld neu

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) kündigte am Dienstag eine Änderung der Höhe des Arbeitslosengeldes an. Mit der Zeit solle dieses weniger werden. 

Michael Rauhofer-Redl
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Die Zahl der Arbeitslosen in Österreich steigt durch den neuen Lockdown wieder.
Die Zahl der Arbeitslosen in Österreich steigt durch den neuen Lockdown wieder.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Am Dienstag gab Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) eine Pressekonferenz zur aktuellen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Seit Jahresbeginn gingen die Arbeitslosenzahlen deutlich und kontinuierlich zurück. Erst der jüngste Lockdown führte wieder zu einer Verschärfung der Situation. Aktuell sind in Österreich rund 300.000 Menschen als arbeitslos beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet. Weiter 72.000 Menschen befinden sich in Schulungsmaßnahmen. Insgesamt liege Österreich auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie und stehe deutlich besser da, als noch 2020.  

Auch was die Kurzarbeit betrifft, zeigte sich der Politiker zufrieden. Aktuell gibt es rund 108.000 Voranmeldungen, noch bis zum Ende der Woche haben Unternehmen Zeit, diese auch rückwirkend bis zum Start des vergangenen Lockdowns zu beantragen. Auch wenn noch nicht klar ist, wie viele Unternehmen Gebrauch von dieser Möglichkeit machen, sei klar, dass die Zahl der Kurzarbeitenden deutlich niedriger ist als zum Vorjahreszeitpunkt. Auch von den aktuellen Öffnungen erhofft sich der Minister entlastende Effekte für die Kurzarbeit. 

Kocher berichtete auch über zwei Initiativen des Arbeitsministeriums. Zum einen seien durch die Corona-Joboffensive 185.000 Menschen in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert worden, wobei 52 Prozent mittlerweile eine Stelle gefunden hätten, zum anderen hab das Programm Sprungbrett dazu geführt, dass schon mehr als 27.000 Langzeitarbeitslose eine Stelle gefunden hätten. 

Degressives Arbeitslosengeld

Ein wichtiger Punkt war dann auch ein Blick in die Zukunft. So kündigte Kocher eine Reformdiskussion zur Arbeitslosenversicherung an. In Gesprächen mit Experten hätten sich dabei bislang drei klare Tendenzen ergeben. Zum einen sei das ein degressives Arbeitslosengeld. Was bedeutet das? Zu Beginn der Arbeitslosigkeit ist der Betrag, den das AMS auszahlt höher, als mit Fortdauer der Arbeitslosigkeit. Dadurch solle ein klares Signal gesetzt werden, nämlich dass es wichtig ist, rasch wieder in Beschäftigung zu kommen. Wie genau diese Abstufung aussehen wird, sei noch Teil der Diskussionen, so Kocher. 

Als weiteren Punkt nannte Kocher, dass es eine gute Kombination aus Fördermaßnahmen, für die die es brauchen, und klaren Regeln auf der anderen Seite benötige. Konkret spricht der Politiker Sanktionen an, die direkter an Betroffene gerichtet sein sollen. So geht es etwa um den Fall, dass zumutbare Stellen nicht angenommen werden. Es gehe explizit nicht darum, "Menschen zu gängeln, die es ohnehin schwer haben", führte Kocher aus. 

Als dritten Punkt, den das geplante Reformpaket, das im kommenden Jahr vorgestellt werden soll, umfassen wird, nannte Kocher den Zuverdienst. Dabei handle es sich um ein "zweischneidiges Schwert". Dieser sei für Menschen, die gute Chancen am Arbeitsplatz haben, hinderlich bei der Jobsuche. Andererseits sei er für viele oft die beste Möglichkeit, nicht in die Armut zu rutschen. Aber auch diesen Spagat will Kocher schaffen. Die Gespräche hätten sich durch die Pandemie verzögert, ein Konzept soll aber trotzdem spätestens im zweiten Quartal des kommenden Jahres vorliegen. 

Diskussion um Impfpflicht im Arbeitsrecht

Angesprochen auf die Auswirkung der Impfpflicht am Arbeitsmarkt zeigte sich Kocher vorsichtig. Er glaube in dieser Frage nicht an "einfache Lösungen". Ziel sei immer die Verhältnismäßigkeit von Regeln. Klar wolle man immer klare Regeln vorgeben, allerdings könne man auch nicht jeden potentiellen Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesetzlich regeln. Sobald die Impfpflicht in Kraft tritt, müsse es Klarheit geben, so Kocher. Es könne aber nicht sein, dass ein ungeimpfter Angestellter mit dem Jobverlust die höchste Strafe zu erwarten habe, während Selbstständige mit einer Verwaltungsstrafe davonkommen, so Kocher.

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