Niederösterreich

Arbeiterkammer warnt – kein Recht auf Rückgabe

Eine Leserin fragt, ob sie einen Rock im Geschäft wieder zurückgeben kann, weil ihrem Mann die Farbe nicht gefällt. Geht das? Die AK klärt auf.

Niederösterreich Heute
Arbeiterkammer warnt – kein Recht auf Rückgabe
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK NÖ/Klaus Vyhnalek

"Heute"-Leserin Lisa S. fragt: "Ich habe vor ein paar Tagen einen Rock im Geschäft gekauft. Meinem Mann gefällt aber die Farbe nicht. Kann ich den Rock wieder zurückgeben?"

"Dass man innerhalb von 14 Tagen die Ware automatisch wieder zurückgeben darf, ist ein weit verbreiteter Mythos. Richtig ist, dass durch den Kauf im Geschäft ein gültiger Kaufvertrag eingegangen wird. Dieser muss eingehalten werden. Gesetzlich gibt es nur ganz wenige Fälle, wo es möglich ist, von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Arbeiterkammer mit Tipp

Und weiter: "Viele Geschäfte nehmen allerdings gekaufte Waren freiwillig zurück und erstatten den Kaufpreis bar oder als Gutschein bzw. durch Vergleichbares. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht. Tipp: Lassen Sie die Möglichkeit der Rückgabe auf dem Kassabon vermerken."

"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos: AK-Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000

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    Leserreporter

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Arbeiterkammer Niederösterreich klärt auf, dass es kein gesetzliches Recht auf Rückgabe von im Geschäft gekauften Waren gibt, wenn diese dem Käufer nicht gefallen
    • Viele Geschäfte bieten jedoch freiwillig Rückgabemöglichkeiten an, auf die man keinen Anspruch hat; es wird empfohlen, sich dies auf dem Kassabon vermerken zu lassen
    red
    Akt.