Coronavirus
Auch Apotheken dürfen Corona-Schnelltests durchführen
Auch Apotheken dürfen Corona-Antigen-Schnelltests durchführen. Die Tests sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
In spezialisierten Apotheken können laut einer Aussendung der Apothekerkammer nun auch Corona-Antigen-Schnelltests für symptomfreie Personen durchgeführt werden. Allerdings gibt es Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Dazu gehören Schulungsmaßnahmen zur korrekten Durchführung sowie Hygienemaßnahmen. Außerdem müssen positive Ergebnisse der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden, hieß es in der Aussendung.
Viele Menschen wollen über ihren Infektionsstatus Bescheid wissen, erklärte die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer Ulrike Mursch-Edlmayr. Weiters erklärte sie, dass ein positiver Schnelltest umgehend gemeldet werden muss und zwingend einen nachfolgenden PCR-Test erfordert, um auf Nummer sicher zu gehen. Bei symptomfreien Personen kann es nämlich auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen.