Niederösterreich
Anzeige für Direktorin nach Test von Schüler im Freien
Mutmaßliches gerichtliches Nachspiel für die Direktorin aus Voitsberg: Sie hatte ein Kind einen Test im Freien schreiben lassen.
Die Causa rund um einen Neunjährigen im steirischen Voitsberg hatte für Aufsehen gesorgt: Jason, der bisher im Distance Learning war, wollte am 11. Jänner unbedingt an einem Sachunterrichts-Test teilnehmen – durfte dies aber nur im Freien bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt. Die eisige Begründung: Die Gültigkeit der Maskentestbefreitung war zu jenem Zeitpunkt noch nicht bestätigt.
Schnell machte die Story in den sozialen Netzen die Runde, die FPÖ krallte sich sofort die Angelegenheit - mehr dazu hier. Jedoch stellte sich heraus, dass der Vater von Jason dem Test in der freien Natur zugestimmt hatte - mehr dazu hier. Dennoch: Es begann eine regelrechte Hetzjagd der Skeptiker auf die Direktorin und in den sozialen Netzwerken wurden wüste Drohungen und Beschimpfungen gepostet.
Rechtsanwalt Niki Rast vertritt ab sofort die Eltern von Jason im Rahmen von "Bündnis Kinderschutz Österreich" und wird Strafanzeige gegen die Direktorin beim Landesgericht Graz einbrin gen. "Ich werde die Staatsanwaltschaft kontaktieren und die Schulleiterin anzeigen. Sie hat die Aufsichtspflicht verletzt." Denn die Argumentation der Bildungsdirektion Steiermark kann der Advokat nur teilweise nachvollziehen.
"Entweder ist ein Schüler abgemeldet von der Schule oder entschuldigt, dann obliegt die Aufsichtspflicht nicht bei der Schule. Da beides nicht der Fall war, werde ich Anzeige erstatten."
Auch den Bub aus Niederösterreich, der bereits im Sommer einen Test im Freien absolvieren hatte müssen, will der Rechtsanwalt vertreten, sofern der Vater dies wünscht.