Politik
Anwalt bestätigt – Schmid wird im U-Ausschuss auspacken
Thomas Schmid wird am 3. November im ÖVP-U-Ausschuss aussagen, wie sein Anwalt bestätigte.
Nach dem Chat-Skandal rund um Thomas Schmid tritt der Nationalrat am Mittwoch, den 2. November, erneut zu einer Sondersitzung zusammen. Wie am Montag bekannt wurde, soll Schmid am 3.11. im ÖVP-U-Ausschuss aussagen. Das bestätigt sein Anwalt, twitterte Jan Krainer (SPÖ).
SPÖ und FPÖ haben die Sondersitzung im Nationalrat veranlasst. Sie wollen die vor kurzem öffentlich gewordenen Aussagen des ehemaligen Generalsekretärs im Finanzministerium und späteren ÖBAG-Chefs Thomas Schmid vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft thematisieren und fordern eine Erklärung von Bundeskanzler Karl Nehammer. Unter anderem geht es um eine Inseratenaffäre und weitere Korruptionsvorwürfe gegen aktive und ehemalige ÖVP-Politiker.
Nach mehrmaligem Ignorieren der Ladungen wird Schmid nun doch als Auskunftsperson im ÖVP-Untersuchungsausschuss erscheinen. Seine Befragung ist für den 3. November anberaumt, bestätigten mehrere Seiten einen entsprechenden Tweet von SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer.
Frage nach der Glaubwürdigkeit
Das Geständnis von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid hat ein wahres Beben in der Innenpolitik ausgelöst. Der 46-Jährige hat in der ÖVP-Korruptions-und Inseratenaffäre vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und dutzend weitere ehemalige und aktive ÖVP-Politiker schwer belastet.
Ex-Kanzler Sebastian Kurz wies alle Vorwürfe zurück und kündigte eine Klage gegen Schmid an. Er hat ein brisantes Telefonat mit Schmid aufgenommen, das ihn entlasten soll.
Die Frage ist nun, wie glaubwürdig der Ex-ÖBAG-Chef ist. Sein Handy war der Ursprung allen Ärgers in der ÖVP. Die Ermittler forsten seit drei Jahren rund 330.000 Chats durch. Sebastian Kurz trat im Zuge des Bekanntwerdens der Chat-Verläufe im Oktober 2021 zurück. Der Ermittlungsakt hat mittlerweile Zigtausende Seiten mit zahlreichen Themenkomplexen.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
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