Klimaschutz
Anspruch auf Asyl gilt auch für Klimaflüchtlinge
Klimaflüchtlingen darf das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn auch ihr Leben bedroht ist. Zu diesem Schluss ist jetzt ein Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen gekommen.
Das UNO-Menschenrechtsbüro mit Sitz in Genf bezeichnete die Entscheidung als "historisch", wie der ORF berichtet. Konkret musste sich der Ausschuss mit einer Klage von Ioane Teitiota befassen. Weil dessen Heimat im pazifischen Inselstaat Kiribati vom steigenden Meeresspiegel bedroht wird, suchte der Mann 2013 um Asyl in Neuseeland an.
Ein neuseeländisches Gericht wies Teitiotas Antrag mit der Begründung, dass keine immanente Gefahr drohe, ab und schaltetet das UN-Gremium ein. Dieses bestätigte nun zwar das frühere Urteil, doch stellte der Menschenrechtsausschuss auch klar, dass die Auswirkungen des Klimawandels bei solchen Entscheidungen berücksichtigt werden müsse. Asylsuchende dürfen demnach nicht deportiert werden, wenn durch klimatische Bedingungen in ihrem Herkunftsland Leib und Leben in Gefahr gerieten.
"Dieser Beschluss etabliert neue Standards, die den Erfolg im Fällen künftiger Asylgesuche, die sich auf Folgen des Klimawandels beziehen, leichter machen können", wird einer der Ausschussexperten, Yuval Shany, zitiert.
Wird Insel unbewohnbar
Teitiota hatte damit argumentiert, dass seine Heimat, die Insel Süd-Tarawa, bald unbewohnbar sein würde. Der steigende Meeresspiegel führe zu vermehrten Überflutungen, landwirtschaftliche Flächen würden schwinden und auch das Trinkwasser durch eindringendes Meerwasser kontaminiert. Zahlreiche Menschen waren wegen ähnlicher Bedingungen schon von den Nachbarinseln nach Süd-Tarawa geflohen.
Er blitzte aber vor Gericht ab, weil nachgewiesen werden konnte, dass Kiribati bereits Mechanismen zum Schutz der eigenen Bevölkerung in Kraft gesetzt habe.
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