Politik
Anschlag geplant – warum wurde nicht davor gewarnt?
Kürzlich wurde bekannt, dass ein Rechtsradikaler 2021 einen Anschlag auf eine KPÖ-Veranstaltung geplant hatte – die Partei erfuhr davon erst jetzt.
Vergangene Woche präsentierte die neu gegründete Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) unter der Leitung von Omar Haijawi-Pirchner erstmals einen Verfassungsschutzbericht. Spionage sei im Kommen, außerdem beschäftigt sich der Bericht mit der Gefahr rechtsextremer und islamistisch motivierter Anschläge. 2021 habe es sogar einen konkreten, geplanten Anschlag gegeben, bei dem es ein amtsbekannter Rechtsextremer auf die KPÖ abgesehen hatte. Diese Anschlagspläne sorgen nun für Verstimmung innerhalb der Regierung.
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Grünen-Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr äußerte sich dazu gegenüber der "Tiroler Tageszeitung". Er halte es für "irritierend", dass die KPÖ nicht informiert und gewarnt worden sei. Er ortet eine Doppelmoral im Vorgehen des Staatsschutzes: Hätte es sich um einen islamistischen Anschlagsversuch gehalten, wäre wohl anders damit umgegangen worden. In einem solchen Fall "hätte es Pressekonferenzen sonder Zahl gegeben", ist sich Bürstmayr sicher.
"Finden es befremdlich"
Der grüne Juniorpartner der Kanzlerpartei denkt nun darüber nach, eine parlamentarische Anfrage an den verantwortlichen Innenminister Gerhard Karner zu stellen. Bürstmayer findet keine Erklärung dafür, warum man die KPÖ nicht informiert hatte: "Man hätte mit dem Veranstalter ein gutes Sicherheitskonzept entwickeln können." Und weiter: "Der Mann war ja nicht frei schwebend, sondern in der rechtsextremen Szene verankert."
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Nachdem die Anschlagspläne, wie erwähnt, erst jetzt, im Zuge der Präsentation des Verfassungsschutzberichts, öffentlich wurden, hatte auch die KPÖ dazu Stellung bezogen: "Wir finden es befremdlich, wenn wir solche Vorfälle über den Verfassungsschutzbericht erfahren müssen", meinte Sprecher Günther Hopfgartner.
DSN: Gefahr war bereits beseitigt
Die DSN rechtfertigt das ausgebliebene Informieren damit, dass der Mann, der die Tat im Alleingang geplant hätte, sofort inhaftiert worden wäre – daher hätte keine Gefahr mehr bestanden und es hätte keinen Grund mehr gegeben, jemanden darüber in Kenntnis zu setzen. Mittlerweile befinde sich der Mann wegen anderer Delikte in Haft.