Einreiseverbot für 2 Jahre

Anja Windl will Österreich "nicht freiwillig verlassen"

Gegen Anja Windl, auch bekannt als "Klima-Shakira", wurde ein Aufenthaltsverbot verhängt! Die 28-Jährige muss Österreich verlassen. Das sagt sie dazu.
07.04.2025, 11:35

Das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) und Asyl hat am vergangenen Donnerstag Aktivistin Anja Windl ein Aufenthaltsverbot für Österreich erteilt. Die Behörde verfügte, Windl solle innerhalb eines Monats das österreichische Staatsgebiet verlassen.

Laut dem Bescheid soll "Klima-Shakira" seit ihrem ersten Protest mit der "Letzten Generation" am 07. November 2022 eine Gefährdung dargestellt und ihr Aufenthaltsrecht damit verspielt haben. Worin die Gefährdung von Windl bestehe, erörterte die Behörde nicht.

"Beunruhigt mich sehr"

Das BFA kommt zu dem Ergebnis, dass Anja Windl als eine "schwerwiegende Gefährdung" für die öffentliche Sicherheit einzustufen sei. Dabei wird versucht, friedlichen Protest als Bedrohung für die Allgemeinheit darzustellen. Zum zweijährigen Aufenthaltsverbot sagt Anja:

"Ich lebe seit 7 Jahren in Österreich, habe meinen Lebensmittelpunkt und meine nächsten Angehörigen hier und werde Österreich nicht freiwillig verlassen. Es beunruhigt mich sehr, dass international gerade ein derartiger Umgang mit friedlichem Protest normalisiert wird."

Gegen das Aufenthaltsverbot kündigte Windl eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Anwalt Ralf Niederhammer zeigt sich vom Inhalt des Bescheids irritiert:

"Die Voraussetzung für ein Aufenthaltsverbot wäre aufgrund der langen Aufenthaltsdauer eine 'schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit'. Aufgrund welcher Handlungen von meiner Mandantin eine derartige Gefährdung ausgehen soll, die ein Aufenthaltsverbot rechtfertigen, erschließt sich mir nicht."

Drohende Ausweisung

"Obwohl Österreich ein Rechtsstaat ist, soll mit der Ausweisung von Windl offenbar versucht werden, demokratischen und friedlichen Protest zu unterdrücken", heißt es in der Aussendung der Gruppierung weiter. Die drohende Ausweisung sei eine der schärfsten Repressionen, die bisher in Österreich gegen Klimaschützer angewandt wurde.

Laut der Letzten Generation scheint es so, als würden die Behörden die Rechtslage im Zweifelsfall nicht so genau nehmen. Konkret hätte Windl als Voraussetzung für ihr Aufenthaltsverbot strafrechtlich verurteilt werden müssen, so die selbsternannten Klima-Retter. Zudem müsse auch Wiederholungsgefahr bestehen.

Die Repressionen, denen Klimaaktivisten, die friedlichen zivilen Ungehorsams leisten, derzeit in Europa ausgesetzt sind, stellen eine große Bedrohung für die Demokratie und die Menschenrechte dar", stellte Michel Forst, UNO Sonderberichterstatter, fest.

Und weiter: "Die einzige legitime Reaktion auf friedlichen Klimaaktivismus und zivilen Ungehorsam ist derzeit, dass die Regierungen, die Medien und die Öffentlichkeit erkennen, wie wichtig es für uns alle ist, zuzuhören, was Klimaschützerer zu sagen haben."

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