Penthouse am Wörthersee
Andreas Gabalier: Nun kann jeder seine Wohnung mieten
Das Drama um Gabaliers Velden-Penthouse geht in die nächste Runde. Nachdem der Abriss gedroht hatte, konnte jetzt ein Etappensieg verbucht werden.
Berichten zufolge sollte das Gebäude, in dem auch Andreas Gabalier (39) eine Penthousewohnung besitzt, infolge eines Rechtsstreits abgerissen werden. Die Ungereimtheiten rund um die Velden-Immobilie eskalierten zuletzt Anfang Juni und resultierten in einem Betretungsverbot der Anlage für die Besitzer.
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Drohender Abriss
In der Anlage am Veldner Seecorso hatte sich der Wörthersee-Fan Gabalier 2019 eine Penthousewohnung mit einer Fläche von 155 Quadratmetern und sechs Terrassen gegönnt. Dann kam die Schock-Nachricht: Das gesamte Gebäude mitsamt der neun Wohnungen sollte möglicherweise abgerissen werden, weil ein baupolizeiliches Verfahren eröffnet wurde.
Grund dafür ist, dass die Auflage für den Bau der Immobilie (2016) mit einer touristischen Widmung einherging. Eigentlich dürfen die Eigentümer dort nicht dauerhaft wohnhaft sein und müssen während ihrer Abwesenheit vermieten, da der Wohnraum touristisch genutzt werden muss. Zudem muss eine Einheit für Gastronomie zur Verfügung gestellt werden.
Erstes Aufatmen
Der Rechtsstreit um eine mögliche Widmungsumgehung kam nun vorerst zum Stillstand, wie das Regionalmedium für Kärnten und die Steiermark "5 Minuten" berichtete. "Für heuer ist alles vom Tisch, wir haben vom Gericht eine aufschiebende Wirkung anerkannt bekommen, wir sind wieder voll im Betrieb“, schildert Wolfgang Schmalzl von der für die Vermietung verantwortlichen "Marina Village Schmalzl Gmbh".
Tatsächlich wohnt Gabalier nicht in dieser Wohnung, sondern hat sie seinen eigenen Aussagen nach als "Anlegerwohnung" um 2,5 Mio. Euro erworben. Laut dem Schlager-Star wird die Immobilie vermietet. "Wir können mehr als 2000 Vermietungen im Jahr nachweisen, es wird sich alles klären lassen", bestätigt Schmalzl.
Investition ist vorerst sicher
Somit wird der Publikumsliebling laut Schmalzl nicht um seine Anlage gebracht – und man kann das Penthouse der Schlager-Ikone sogar selbst temporär bewohnen: "Im August haben wir sogar noch für einige Tage freie Wohnungen. Es darf noch gebucht werden, jeder ist herzlich willkommen und Herr Gabalier muss nicht um seine Bleibe zittern, die übrigens, wenn er nicht da ist, auch gemietet werden kann."
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Auf den Punkt gebracht
- Andreas Gabalier kann vorerst aufatmen, da ein Gericht eine aufschiebende Wirkung im Streit um sein Velden-Penthouse gewährt hat
- Das Gebäude, in dem Gabalier eine Penthousewohnung besitzt, sollte abgerissen werden, da es nicht den touristischen Auflagen entspricht
- Gabalier betont, dass er die Wohnung als Anlage erworben hat und vermietet
- Somit ist seine Investition vorerst sicher