Konnte Job nicht annehmen
AMS streicht dreifacher Mutter die Notstandshilfe
Weil ihr die Notstandshilfe verweigert wurde, suchte eine Mutter von drei Kindern (12, 11 und 6) Hilfe bei der Arbeiterkammer. Was sich auszahlte!
Einer Linzerin wurde vom Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe für acht Wochen gestrichen. Grund dafür: Die Frau bekam vom AMS eine Beschäftigung als Verkaufsmitarbeiterin bei einem Unternehmen angeboten.
Dienstbeginn um 7 Uhr
Die Frau konnte diesen Job aber nicht annehmen, weil der Arbeitgeber auf einen täglichen Dienstbeginn um 7 Uhr bestand, sie als Mutter von drei Kindern (12, 11 und 6 Jahre alt) wegen der Betreuungspflichten jedoch erst nach 7 Uhr hätte in die Arbeit kommen können.
Auch ihr Ehemann konnte sie nicht unterstützen, da er jeden Tag frühmorgens wegfahren muss, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen. Deshalb suchte die Linzerin Rat bei der Arbeiterkammer.
Beschwerde eingelegt
Die AK legte schließlich im Namen der Linzerin Beschwerde beim AMS ein. Mit Erfolg! Der negative Bescheid wurde aufgehoben und die dreifache Mutter bekam die ihr zustehende Notstandshilfe doch noch ausbezahlt.
"Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich von der Arbeiterkammer beraten zu lassen, wenn es Probleme mit dem Arbeitslosengeld oder mit der Notstandshilfe gibt", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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Auf den Punkt gebracht
- Eine dreifache Mutter aus Linz suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer, nachdem ihr die Notstandshilfe vom Arbeitsmarktservice (AMS) für acht Wochen gestrichen wurde, weil sie eine angebotene Stelle aufgrund ihrer Betreuungspflichten nicht annehmen konnte.
- Die Beschwerde der Arbeiterkammer war erfolgreich, und die Mutter erhielt die Notstandshilfe schließlich doch noch.