Wirtschaft

AMS sperrte 93.199 Bürgern das Arbeitslosengeld

1.002.000 Personen waren im Jahr 2020 zumindest einen Tag lang arbeitslos. Über 93.000 Sperren zählt das AMS, 

Rene Findenig
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Innenaufnahme einer AMS-Geschäftsstelle in Wien (Archivfoto)
Innenaufnahme einer AMS-Geschäftsstelle in Wien (Archivfoto)
apa/picturedesk

Das AMS bilanziert im Vorjahr mit über einer Million Menschen, die 2020 zumindest einen Tag lang arbeitslos waren. Es habe aber nicht nur "ein starkes Ansteigen der Arbeitslosigkeit, sondern auch einen deutlichen Einbruch am Stellenmarkt" gegeben. Die Zahl der Arbeitslosen stieg um 11,5 Prozent beziehungsweise um 103.100 Personen, die Zahl der offenen Stellen brach um 24,8 Prozent beziehungsweise um 329.449 Posten ein.

Gleichzeitig wurden im Jahr 2020 um 52.472 oder 36,02 Prozent weniger Sanktionen gesetzt als noch 2019, dennoch waren es 93.199 Sperren. Rund 46 Prozent der Sperren (42.719/-18.077/-29,7%) betrafen laut AMS die eigentlichen "Missbrauchsfälle" nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. "Man kann diese Sperren in solche mit sehr schweren, schweren und geringeren Sanktionen unterscheiden", so das AMS. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Das kam 2020 in 583 Fällen vor (-214/-26,9%).

"Wir hatten aufgrund der Corona-Situation zwischen Mitte März und Mitte Mai überhaupt keine Sanktionen ausgesprochen"

Wegen "Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme" wurde nach das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe in 18.958 (-15.089/-44,3%) Fällen für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. In 23.178 (-2.774/-8,5%) Fällen blieben Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer tageweise unentschuldigt einer Schulung fern. "In diesen Fällen wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe nur um diese Tage reduziert", gibt das Arbeitsmarktservice in einer Aussendung bekannt.

"Durch die Covid-19-Pandemie ist der Arbeitsmarkt stark eingebrochen. Der Rückgang der Sperren nach Paragraph 10 geht unter anderem auf den im Vorjahr deutlich geringeren Arbeitskräftebedarf zurück. Denn mit dem Rückgang der offenen Stellen der Unternehmen sank auch die Zahl der Rückmeldungen, die Ausgangspunkt für Sperren wegen Missbrauch von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sind. Außerdem hatten wir aufgrund der Corona-Situation zwischen Mitte März und Mitte Mai überhaupt keine Sanktionen ausgesprochen", so Johannes Kopf, Vorstand des AMS.

"Auch hier dürfte Corona seine Spuren zeigen. Bei unsicherer Arbeitsmarktlage beenden Arbeitskräfte ihr Dienstverhältnis von selbst einfach seltener"

Rund 24 Prozent der Sanktionen hatten das Versäumen eines Kontrolltermins (§ 49 AlVG) als Ursache. "Bleiben Jobsuchende dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige Tage) vorübergehend gestrichen werden", so das AMS. Im Vorjahr war dies 22.067 Mal (-30.186/-57,77%) der Fall. "Dieser Rückgang erklärt sich mit deutlich weniger AMS-Terminen aufgrund der Corona-Situation", so Kopf.

30 Prozent der sogenannten Sperren betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Nach Paragraph 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erhalten Jobsuchende bei Selbstkündigung die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Davon waren im Vorjahr insgesamt 28.413 Personen betroffen, um 4.209 Personen oder 12,9% weniger als noch 2019. "Auch hier dürfte Corona seine Spuren zeigen. Bei unsicherer Arbeitsmarktlage beenden Arbeitskräfte ihr Dienstverhältnis von selbst einfach seltener", so Kopf abschließend.

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