Österreich

AMS-Kunde fährt auf Urlaub – nun muss er ins Gefängnis

Ein in Tirol lebender Mann fuhr mit seinem AMS-Geld auf Balkan-Urlaub. "Sozialhilfe ist kein Urlaubsgeld", so der Richter. Er brummte ihm Haft auf.

Christian Tomsits
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Der AMS-Kunde gönnte sich unerlaubt Urlaub. 
Der AMS-Kunde gönnte sich unerlaubt Urlaub. 
Weingartner-Foto / picturedesk.com (Symbolbild)

Am Dienstag musste sich der Serbe am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs verantworten. Der Angeklagte soll insgesamt 9.297 Euro Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zu unrecht kassiert haben. Denn der Mann hatte dem AMS seine ausgedehnten Urlaubsreisen – auch in seine alte Heimat – nie gemeldet. "Sozialhilfe ist kein Urlaubsgeld!", ließ der Richter den Angeklagten wissen und sprach eine Haftstrafe aus.

Sechs Monate Haft!

Der Fall war bereits an das Oberlandesgericht gegangen, da die Staatsanwaltschaft Einspruch zur zuvor ergangenen Diversion über 500 Euro erhoben hatte. Das Oberlandesgericht befasste sich mit der Causa und hielt die Strafe "generalpräventiv für untragbar". Somit musste der Fall zurück an den Start, wurde am Landesgericht neu verhandelt.

Nun setzte es sechs Monate bedingte Haft und 1440 Euro Geldstrafe für den "Urlauber", der diese Strafe laut "Tiroler Tageszeitung" auch anstandslos annahm. 

Keine Gesetzesänderung angedacht

"Heute" sprach unlängst mit Arbeitsminister Martin Kocher (VP) über die Reform der Arbeitslosen-Versicherung. Ob er AMS-Kunden künftig Auslandsurlaube, etwa in Heimatländer am Balkan, gestatten möchte? "Die Frage ist immer, wie das mit dem jeweiligen Berater abgestimmt ist. Aber natürlich ist es so, dass man – wenn man arbeitssuchend ist – dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Mit einem Urlaub ist das nicht gut verknüpfbar. Das würde großen Schwierigkeiten bei der Vermittlung Tür und Tor öffnen.

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