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AMS-Brief kam nie an, trotzdem wird nun Geld gestrichen

Einem 29-Jährigen wurde das Arbeitslosengeld gestrichen, weil ein Brief des AMS bei ihm nie angekommen ist. Nun fehlen 1.300 € in der Haushaltskasse. 

Maxim Zdziarski
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Symbolfoto
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Bild: Daniel Schreiner

Großer Ärger in Gänserndorf bei Wien (NÖ): Der 29-jährige Mathias (Name von der Redaktion geändert*) ist seit einiger Zeit beim AMS gemeldet und bezieht dort auch sein Arbeitslosengeld. Dieses wurde ihm nun aber gestrichen, weil ein Brief offensichtlich nie angekommen ist.

Als er dem Arbeitsmarkservice einen wichtigen Antrag schickte, vergaß er, ihn zu unterschrieben. Daraufhin wurde das Dokument im Auftrag des AMS mit der Post zurückgesendet – doch die Benachrichtigung kam beim Empfänger nie an. Eine Nachfrage bei der Post blieb leider ebenfalls erfolglos, denn die brauche eine Sendungsnummer, um dem Fall nachgehen zu können. Zum Ärger des 29-Jährigen liegt diese allerdings auch nicht beim AMS auf.

"Mir wurde jetzt einfach das Geld gestrichen. Rund 1.300 Euro fehlen mir und ich muss trotzdem meine Rechnungen bezahlen", ärgert sich Mathias im "Heute"-Talk. Wie er die offenen Beträge begleichen soll, ist unklar. Einziger Wehrmutstropfen für den Niederösterreicher: Er hat vor kurzem auf eigene Faust einen Job gefunden und ist ab Montag wieder in der Arbeitswelt zurück.

AMS bedauert, aber: "Gesetze sind eindeutig"

Das AMS NÖ bedauert auf "Heute"-Nachfrage, dass der Anspruch auf das Arbeitslosengeld verfallen ist: "Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Anträge auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz müssen vollständig inklusive Unterschrift eingebracht werden. Fehlen Unterlagen, können sie innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden."

Wenn beispielsweise eine Unterschrift fehlt, wird der Antragsteller entweder über das eAMS-Konto oder via RSb-Brief darüber informiert. "Auftragsnummer gibt es nur bei eingeschriebenen Briefen, allerdings nicht bei RSb-Schreiben. Doch diese sind der gesetzlich gedeckte Weg für die Übermittlung von behördlichen Poststücken", erklärt man weiter.

Das sagt Post

Die Post benachrichtigt in weiterer Folge den Adressaten über die abholbereite Sendung, die am Postamt hinterlegt wurde. Für das AMS gilt das Schriftstück ab dieser Benachrichtigung also als zugestellt. Kurz gesagt: Mathias (29) wird wohl oder übel auf den 1.300 Euro sitzen bleiben. 

Michael Homola, Sprecher der Post, meint dazu: "Wir können ohne Sendungsnummer wirklich nicht nachverfolgen, was mit dem Schriftstück passiert ist."