Arbeitsrecht zur Faschingszeit

Als Prinzessin oder Cowboy ins Büro? Das raten Experten

Im Kostüm zur Arbeit, am Rosenmontag blau machen oder im Büro anstoßen? Arbeitsrechtler wissen, was geht - und was trotz Narrenfreiheit tabu bleibt.
Wien Heute
01.03.2025, 20:43

Schrille Kostüme, ein Gläschen in Ehren und eine gewisse Zwanglosigkeit finden sich zur Faschingszeit überall. Aber am Arbeitsplatz gibt es zu dieser Zeit auch ein paar Fettnäpfen.  ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko navigiert durch die bunteste Zeit des Jahres.

"Das Arbeitsrecht bleibt vom Fasching unberührt, das bedeutet, dass geltendes Arbeitsrecht in der närrischen Zeit natürlich nicht einfach ausgehebelt wird!", so Michael Trinko. "Rosenmontag und Faschingsdienstag sind in Österreich normale Arbeitstage. Und hier gelten, wie an allen anderen Arbeitstagen, gewisse Regeln und Vorschriften", weiß der Gewerkschafter.

Im Kostüm ins Büro – ein Drahtseilakt

Ob man sich mit Mäuseohren an den Schreibtisch setzt oder mit Cowboyhut zur Baustellenbegehung geht – das sollte individuelle mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. 
Es sei "am besten im Vorfeld abzuklären, ob es im Betrieb erlaubt, geduldet oder nicht gerne gesehen ist, wenn MitarbeiterInnen kostümiert zur Arbeit kommen oder den Fasching feiern."

Pauschale Ratschläge würden hier nicht helfen. Grundsätzlich gebe es hinsichtlich Bekleidungsvorschriften im Betrieb keine allgemein gültigen Regeln. "Jedenfalls zählt die Auswahl der Kleidung zur Privatsphäre von Arbeitnehmer:innen und daher können sie auch im dienstlichen Bereich prinzipiell frei über das äußere Entscheidungsbild entscheiden."

Branchenüblicher Auftritt sollte gewahrt werden

Daher werde man, wenn Sicherheitsschuhe bei der Arbeit vorgeschrieben sind, etwa nicht mit Clownschuhen zur Arbeit kommen dürfen. Auch am Bankschalter werde man nicht mit einem Piratenkostüm arbeiten dürfen, wenn es der Arbeitgeber nicht erlaubt, so der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte. Aber auch für Faschingsmuffel gibt es eine gute Nachricht: "Generell können Faschingskostüme nicht einfach angeordnet werden".

Trotz allem Mut zum schrillen Auftritt, rät der Experte zu Mäßigung und betont: "So kann ein bestimmtes branchenübliches Erscheinungsbild in gewissen Berufen, wie beispielsweise in Banken oder bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, durch den Arbeitgeber vorgegeben werden." Zum Thema Alkohol heißt es, der Umtrunk dürfe nicht in ein Gelage ausarten und auch hier steht man nach der Absprache mit dem Chef auf der sicheren Seite.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 02.03.2025, 10:39, 01.03.2025, 20:43
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