Nun droht EU-Defizitverfahren

Alles viel schlimmer! Schock-Prognose für Österreich

Der Fiskalrat fordert eine Konsolidierung ohne Tabus! Laut Präsident Christoph Badelt werde die Schuldenquote kontinuierlich ansteigen. Die Details.

André Wilding
Alles viel schlimmer! Schock-Prognose für Österreich
Leiter des Büros des Fiskalrates Bernhard Grossmann und Präsident des Fiskalrates Christoph Badelt
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2024 und 2025 ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9 Prozent bzw. 4,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das auch mittelfristig deutlich über der EU-Obergrenze von 3 Prozent des BIP verharrt. "Ohne ein umfassendes Konsolidierungspaket wird die Europäische Kommission Mitte Jänner 2025 dem ECOFIN die Eröffnung eines Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits empfehlen", so Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates.

Als Folge der hohen Budgetdefizite steigt die Schuldenquote kontinuierlich von 78,6 Prozent des BIP (2023) auf 85,0 Prozent des BIP (2028) an.

Fiskalrat prognostiziert hohe Budgetdefizite

Die positiven Budgeteffekte der hohen Inflation der letzten Jahre drehen sich ab 2024 ins Gegenteil. Die Ausgaben steigen v. a. für Pensionen und Gehälter der öffentlich Bediensteten inflationsbedingt stark an, während die Einnahmendynamik nachlässt. Zusätzlich belasten wirtschaftspolitische Maßnahmen der Vergangenheit und die schlechte wirtschaftliche Lage die öffentlichen Finanzen.

Der Fiskalrat prognostiziert für 2024 und 2025 hohe Budgetdefizite im Umfang von 3,9 Prozent bzw. 4,1 Prozent des BIP. Mittelfristig laufen weitere Krisenhilfen, Konjunkturstützungen und Klimaschutzmaßnahmen aus, während altersspezifische Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege sowie Ausgaben im Rahmen des neuen Finanzausgleichs und für die Anschaffung militärischer Güter zunehmen.

Dies führt gemeinsam mit der erwarteten konjunkturellen Erholung bis 2028 zu einem leichten Rückgang des Budgetdefizits auf 3,5 Prozent des BIP. Im Gegensatz zu den Vorjahren reicht das nominelle BIP-Wachstum nicht aus, um den Anstieg der Schuldenquote zu verhindern. Die Schuldenquote steigt bis 2028 auf 85,0 Prozent des BIP und liegt damit 14,0 Prozentpunkte über dem Vorkrisenwert von 2019.

Strukturelle Konsolidierungsanstrengung

Die vom Fiskalrat prognostizierten Werte für das Defizit und die Schuldenquote sind weder ökonomisch noch EU-rechtlich akzeptabel. Die Einhaltung der Fiskalregeln als gemeinsame unionsrechtliche Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten ist wichtig, um die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu gewährleisten. Allerdings sollen aus der Sicht des Fiskalrates flexible Elemente und Verhandlungsspielräume der Fiskalregeln genutzt werden, um das große Konsolidierungserfordernis möglichst konjunkturgerecht über den Anpassungszeitraum zu verteilen.

Möchte Österreich ein Verfahren verhindern, darf bereits im Jahr 2025 die Defizitobergrenze von 3% des BIP nicht überschritten werden. Dies erfordert bis Mitte Jänner 2025 die Meldung eines geplanten Konsolidierungspakets für 2025 in Höhe von zumindest 6,3 Milliarden Euro an die Europäische Kommission. Nach entsprechender Bewertung entscheidet die Europäische Kommission, ob sie dem ECOFIN die Eröffnung eines Defizit-Verfahrens gegen Österreich empfehlen wird. Aus Sicht des Fiskalrates würde der notwendige Konsolidierungsbedarf zur Vermeidung eines Defizit-Verfahrens bis Ende 2025 sogar 7,4 Milliarden Euro betragen.

BIP-Vorkrisenpfad außer Reichweite
BIP-Vorkrisenpfad außer Reichweite
Screenshot / Fiskalrat

Ohne Eröffnung eines Verfahrens gelten in den Folgejahren die Vorschriften der Schutzvorkehrung zur Schuldenrückführung als schärfstes Kriterium. Damit steigt der jährliche Konsolidierungsbedarf im Fall eines von der österreichischen Regierung gewählten Anpassungszeitraums von 4 Jahren auf 15,8 Milliarden Euro im Jahr 2028 an.

Bei einer Verlängerung des Anpassungszeitraums auf 7 Jahre reduziert sich der Konsolidierungsbedarf auf 11,6 Milliarden Euro im Jahr 2031. Die Wahl des 7-jährigen Anpassungszeitraums setzt jedoch zusätzliche öffentliche Investitionen und Reformen voraus, die Kosten verursachen und damit den Konsolidierungsbedarf erhöhen. Die genaue Auswahl an Investitionen und Reformen entscheidet über den letztendlichen Konsolidierungsbedarf im Rahmen des 7-jährigen Anpassungszeitraums.

Bei Eröffnung eines Verfahrens errechnet der Fiskalrat bei einem 4-jährigen Anpassungszeitraum für 2025 einen Konsolidierungsbedarf von 3,1 Milliarden Euro, der auf 8,9 Milliarden Euro im Jahr 2028 anwächst. Bei Wahl eines 7-jährigen Anpassungszeitraums würde der Konsolidierungsbedarf unter Berücksichtigung der nötigen öffentlichen Investitionen und Reformen voraussichtlich nicht zurückgehen.

Negative BIP-Effekte beachten

Der große Konsolidierungsbedarf erfordert ein weitreichendes Maßnahmenbündel, das sich in der Praxis sowohl auf die Ausgaben- als auch auf die Einnahmenseite beziehen wird. Dabei gilt es, die Konsolidierungslast möglichst ausgewogen zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verteilen. Zur Festlegung eines Maßnahmenbündels ist eine grundlegende Gesprächs- und Kompromissbereitschaft bzw. ein Aufbrechen traditionell festgefahrener Denkansätze Voraussetzung. Bei der Zusammenstellung der Maßnahmen soll auf makroökonomische Rückkopplungseffekte Bedacht genommen werden, um eine weitere Verschärfung der bereits angespannten konjunkturellen Lage zu vermeiden.

Starke budgetäre Belastung durch historischeWirtschaftspolitik
Starke budgetäre Belastung durch historischeWirtschaftspolitik
Screenshot / Fiskalrat

Wirksame Konsolidierungsmaßnahmen

Um einen möglichst fließenden Übergang der Konsolidierungswirkungen sicherzustellen, müssen kurzfristig wirksame Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam mit Strukturreformen umgesetzt werden, die ihre Budgetwirkung erst in der mittleren Frist entfalten. Dazu zählen die Erhöhung der Effizienz des Fiskalföderalismus in Österreich auf Basis einer vorgelagerten Aufgabenreform, aber auch Strukturreformen in den gebietskörperschaftsübergreifenden Aufgabenbereichen (v. a. Bildung, Gesundheit, Pflege) zur Hebung von Effizienzpotenzialen. Ferner zählen die weitere Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters durch gezielte Maßnahmen zur Verlängerung des Erwerbslebens, aber auch Maßnahmen zur stärkeren Nutzung des Beschäftigungspotenzials dazu.

Defizite durch Änderungen in der Einnahmen- undAusgabenstruktur
Defizite durch Änderungen in der Einnahmen- undAusgabenstruktur
Screenshot / Fiskalrat

Spielräume für Zukunftsinvestitionen

Ein wichtiger Bestandteil der aktuellen und mittelfristigen Fiskalpolitik muss sein, Budgetspielräume für Zukunftsinvestitionen zu schaffen, Budgetrisiken zu minimieren und Vorsorge für erforderliche Transformationsprozesse zu treffen. Dazu ist eine entsprechend strategische und zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenen abgestimmte Vorgehensweise erforderlich, um insbesondere Herausforderungen, wie z. B. die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, den Fachkräftemangel, den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für alle Bevölkerungsgruppen und die Effizienzsteigerung in den dynamischen Ausgabenbereichen des Gesundheits- und Pflegewesens zu meistern.

Tiefgehende Evaluierung

Eine Gesamtstrategie zum heimischen Förderwesen soll einerseits die Minimierung von Zielkonflikten, Doppelgleisigkeiten und Mitnahmeeffekten sowie andererseits die Erhöhung der Transparenz und Treffsicherheit ins Zentrum der Reformbemühungen rücken. Dies schließt eine verbesserte Koordination der fördernden Stellen, aber auch eine systematische Durchforstung und Evaluierung aller Förderungen hinsichtlich Zielsetzung und -erreichung, eingesetzter Fördermittel und möglicher, alternativer, (kosten-)effizienterer Politikmaßnahmen zur Zielerreichung ein.

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    • Der Fiskalrat prognostiziert für Österreich in den Jahren 2024 und 2025 ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9 Prozent bzw. 4,1 Prozent des BIP, was zu einem kontinuierlichen Anstieg der Schuldenquote auf 85,0 Prozent des BIP bis 2028 führen wird.
    • Um ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits zu vermeiden, fordert der Fiskalrat ein umfassendes Konsolidierungspaket und betont die Notwendigkeit struktureller Reformen und strategischer Investitionen.
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