Coronavirus

Knalleffekt – alle Events müssen jetzt um 22 Uhr enden

Die neuen Corona-Regeln für Österreich ließen zunächst noch einige Fragen offen. "Heute" hat direkt im Bundeskanzleramt nachgefragt. 

Michael Rauhofer-Redl
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Ab 27. Dezember 2021 müssen sämtliche Events und Veranstaltungen um 22.00 Uhr enden.
Ab 27. Dezember 2021 müssen sämtliche Events und Veranstaltungen um 22.00 Uhr enden.
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Am Mittwoch verkündete die GECKO-Spitze stellvertretend für die Bundesregierung neue Corona-Maßnahmen. Diese betreffen sowohl die Gastronomen, die mit der Sperrstunde 22 Uhr schon ab dem 27. Dezember wohl auch einen Großteil der Silvester-Einnahmen abschreiben müssen, als auch Personen, die aus diesen europäischen Staaten nach Österreich einreisen. 

Auch was Events betrifft gibt es neue, teils verwirrende Regeln. So unterscheiden sich die Einlass-Kriterien von der Anzahl der Besucher. Außerdem gibt es ab Inkrafttreten eine erneut nach unten gesetzte Höchstzahl an Teilnehmern. 

Bis zu 25 Personen – 2G-Regel, keine zugewiesenen Sitzplätze nötig
Bis zu 500 Personen – 2G, zugewiesene Sitzplätze
Bis zu 1.000 Personen – 2Gplus (also Genesen oder Geimpft PLUS ein aktueller PCR-Test)
Bis zu 2.000 Personen – 3 Stiche PLUS PCR-Test

"Prosit Neujahr" nur im privaten Rahmen möglich

Wie "Heute" aus dem Bundeskanzleramt erfuhr, gilt die neue Sperrstunde ab 27.12.2021 auch für die Events und Veranstaltungen in der Kultur. Das heißt, selbst Theatervorstellungen, Veranstaltungen und Co. müssen somit spätestens um 22 Uhr enden. "Silvestergalas" sind also nicht gestattet. 

Wie lange diese Maßnahmen gelten und ab wann sie auch allenfalls erneut verschärft werden müssen, ist zur Stunde unklar. Katharina Reich sprach in der Pressekonferenz am Mittwoch von einem "Fahren auf Sicht". Klar ist bislang nur, dass am Tag des Inkrafttretens GECKO erneut zusammentreten wird. "Am 27.12 wird eine weitere GECKO-Sitzung stattfinden. Es wird dabei nicht über einen etwaigen Lockdown "entschieden" sondern die aktuelle Situation bewertet und ggf. Maßnahmen empfohlen. Im Übrigen werden auch die Fragen der PCR Testungen, Impfung etc. einen großen Stellenwert bekommen", heißt es aus dem Bundeskanzleramt.

Gute Nachrichten gibt es indes für Betreiber von Fitnessstudios und Co. Hier gelten unverändert die Regeln wie bisher auch schon. 

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