"Kein Protokoll" auf Mallorca

Alkoholverbot – deshalb ignoriert Polizei das Gesetz

Trotz neuer Verordnung wird am Ballermann-Strand weitergetrunken. Die Policía Local sieht die Situation entspannt. Strafen gibt es - noch - keine.

Heute Life
Alkoholverbot – deshalb ignoriert Polizei das Gesetz
Die Polizei in Palma will von dem neuen Alkohol-Verbot noch nichts wissen.
Clara Margais / dpa / picturedesk.com

Seit Sonntag gelten auf Mallorca und Ibiza neue Gesetze. Wer rund um den Ballermann am Playa de Palma, in Arenal, Magaluf oder Sant Antoni de Portmany auf Ibiza Alkohol auf der Straße oder am Strand trinkt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro gestraft werden. Das dürfte vor allem feierwütigen Österreicherinnen und Österreichern sauer aufstoßen – muss es aber (noch) nicht.

Tatsächlich verteilt die örtliche Polizei in Palma derzeit noch keine Strafzettel, wie ein Sprecher der Policía Local gegenüber der "Mallorca Zeitung" erklärte. Das habe auch einen ganz bestimmten Grund.

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    Polizei straft nach alten Regeln

    "Als Polizei im Stadtgebiet Palma haben wir bislang keine Anweisungen bekommen, wie wir die neue Verordnung umsetzen sollen. Es gibt kein Protokoll", so der Sprecher. "Dementsprechend halten wir uns an die vorherigen Regeln."

    Sprich, nur der Verkauf von Alkohol auf offener Straße und sogenannte Saufgelage in Gruppen werden weiterhin geahndet. Dabei sieht das Botellón-Verbot ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro vor.

    Einem Urlauber, der in Ruhe sein Bier am Strand oder auf der Promenade trinkt, werde damit derzeit weder eine mündliche Ermahnung noch ein Strafzettel drohen, bestätigte der Sprecher.

    Verordnung fehlen Details

    Zudem bekrittelt der Beamte, dass die neue Verordnung zu wenig ins Detail gehe. In seinen Augen wäre es "extrem", wenn man eine Familie, die am Strand ein Bier trinkt, anzeigen würde.

    So ist es in der Änderung des Gesetzes von 2020 allerdings vorgesehen. Wörtlich heißt es in einem neuen Absatz in Artikel acht des Dekrets: "Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf offener Straße verboten. Ausgenommen hiervon sind Bereiche oder Zonen, die laut Gesetz für Beherbergungs-, Gaststätten- oder Freizeitbetriebe zugelassen sind, oder wenn Patronatsfeste oder ähnliche durch die entsprechende Gemeindeverordnung geregelte Veranstaltungen abgehalten werden."

    Eine Verordnung, die in anderen Urlaubsregionen bereits ohne Wenn und Aber durchgesetzt wird. Darunter in der kroatischen Stadt Split, wo im vergangenen Sommer ein solches Verbot verabschiedet wurde. Kurz nach dem Inkrafttreten hagelte es für Touristen und Einheimische, die Alkohol auf offener Straße in der Altstadt konsumierten, die ersten Bußgelder.

    red
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