Sauf-Tourismus am Ballermann
Alkoholverbot auf Mallorca – was jetzt wo gilt
Die Balearen-Regierung geht ab sofort noch strenger gegen Alkoholkonsum am Ballermann vor. "Heute" erklärt, was genau wann und wo verboten ist.
Für Ballermann-Touristen brechen jetzt schwere Zeiten an: Seit Sonntag gilt auf den Balearen ein neues Verbot für Alkoholkonsum auf offener Straße und am Strand. Betroffen sind die Partyzonen - und damit der berühmt-berüchtigte Ballermann - auf Mallorca, aber auch auf Ibiza.
Was genau in den Regelungen, die im balearischen Gesetzesblatt (BOIB) veröffentlicht worden sind, steht und welche Strafen es hagelt.
Verschärfung der Benimmregeln
Bereits im Jahr 2020 hatte die Vorgängerregierung auf den Balearen sogenannte Benimmregeln beschlossen. Diese beinhalteten ein Verbot der Alkohol-Flatrates in All-inclusive-Hotels und Lokalen sowie des als Balconing bekannten Sprung von einem Balkon in den Pool. Sogenannten "Partybooten" wurde es verboten, in den betroffenen Zonen Passagiere aufzunehmen oder von Bord zu lassen. Neue Lizenzen werden nicht mehr vergeben. Eingeschränkt wurde mit der damaligen Gesetzesreform auch der Verkauf und die Bewerbung von Alkohol in Ladenlokalen in den von der Regierung ausgewiesenen Partyzonen.
Mit einer zusätzlichen Verordnung der Gemeinde Palma wurde außerdem der Verkauf von Alkohol auf offener Straße sowie das Trinkgelage in der Gruppe (Botellón-Verbot) strengstens untersagt.
Verbote, trotz derer der Sauftourismus in den letzten Jahren nicht abgenommen hat. Deshalb hat man das Regelwerk jetzt von "Dekret gegen den Exzesstourismus und zur Verbesserung der Qualität der Tourismuszonen" in "Dekret für einen verantwortlichen Tourismus und zur Verbesserung der Qualität der Tourismuszonen" umbenannt.
Außerdem wird mit dem verschärften Dekret nicht nur der Verkauf von Alkohol weiter eingeschränkt, sondern auch der Konsum. Zwei von den vier Zonen, in denen das Gesetz zu tragen kommt, wurden neu definiert.
Alkoholkonsum verboten
Die wichtigste Änderung betrifft den Alkoholkonsum auf offener Straße. Wörtlich heißt es in einem neuen Absatz in Artikel acht des Dekrets: "Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf offener Straße verboten. Ausgenommen hiervon sind Bereiche oder Zonen, die laut Gesetz für Beherbergungs-, Gaststätten- oder Freizeitbetriebe zugelassen sind, oder wenn Patronatsfeste oder ähnliche durch die entsprechende Gemeindeverordnung geregelte Veranstaltungen abgehalten werden."
Damit darf in den ausgewiesenen Zonen kein Alkohol mehr am Strand oder auf der Straße konsumiert werden. Außerdem müssen Partyboote fortan eine Seemeile Abstand zu den Zonen halten. Neu aufgenommen wurde auch eine Bestimmung, wonach Hoteliers und Gastronomen die Urlauber über die Regeln und die drohenden Strafen explizit informieren müssen.
Das gilt jetzt konkret in Partyzonen
- Alkohol darf weder auf offener Straße noch am Strand konsumiert werden
- Keine Alkohol-Flatrates in All-inclusive-Hotels, jedes Getränk muss einzeln abgerechnet werden
- Hotels und Restaurants dürfen zum Mittag- und Abendessen pro Gast maximal drei alkoholische Getränke ausschenken
- Happy-Hour-Angebote sind verboten
- Läden, die Alkohol verkaufen, müssen von 21:30 Uhr bis 8 Uhr geschlossen werden
- Händler dürfen keinen Alkohol im Schaufenster oder in Auslagen ausstellen
- "Balconing", das Klettern von Balkon zu Balkon oder das Springen von einem Balkon in den Pool ist verboten
- "Partyboote" dürfen in den Zonen keine Passagiere von Bord lassen oder neue aufnehmen und müssen eine Seemeile Abstand halten
- Hoteliers und Gastronomen müssen Urlauber über die Regeln und drohenden Strafen explizit informieren
Bei den Regelungen des Dekrets hinsichtlich der Lokale und Hotels ist entscheidend, in welcher Straße sich der Eingang von diesen befindet.
In diesen Zonen gelten die Benimmregeln
Die Regeln des Dekrets gelten neben der Playa de Palma (Gemeinde Palma) auch in Arenal (Gemeinde Llucmajor) und in der Britenhochburg Magaluf (Calvià) auf Mallorca sowie in Sant Antoni de Portmany auf Ibiza.
Eine Kommission soll dabei helfen, die verschiedenen Maßnahmen zu koordinieren und ihre Wirksamkeit zu überwachen. In ihr sitzen laut den Vorgaben Vertreter von Landesregierung, Inselräten, betroffenen Gemeinden, der Konsulate, der Anwohnerverbände sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen.
600.000 Euro und Lokalschließung
Wer gegen die Verordnung verstößt, kann hohe Strafen kassieren. So muss bei Alkoholkonsum auf den Straßen oder am Strand einer der Zonen mit einer Buße zwischen 500 und 1.500 Euro gerechnet werden. Andere leichtere Verstöße schlagen mit Strafen von 1.000 bis 6.000 Euro zu Buche.
Weit teurer wird es beim Balkonspringen oder auch bei Werbung für alkoholische Getränke. Dabei handelt es sich um schwere Verstöße, die mit Strafen von 6.001 bis 60.000 Euro geahndet werden.
Sehr schwere Verstöße werden mit 60.001 bis 600.000 Euro bestraft. Darunter fallen der Alkoholverkauf außerhalb der erlaubten Zeiten, Happy Hour- oder Flatrate-Angebote, Alkoholverkauf an Jugendliche oder Schwangere oder auch das sogenannte Pubcrawling. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Schließung der Bar oder des Restaurants für bis zu drei Jahre.
In Kraft ist das Dekret zunächst bis 31. Dezember 2027 und dürfte - in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung an der Playa de Palma und den anderen betroffenen Gebieten - weiter verändert oder verlängert werden.
Auf den Punkt gebracht
- Die Balearen-Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das den Alkoholkonsum am Ballermann und anderen Partyzonen auf Mallorca und Ibiza verbietet
- Das Gesetz beinhaltet hohe Geldstrafen für Verstöße und schärfere Regeln für den Verkauf und Konsum von Alkohol in diesen Gebieten
- Es gibt auch neue Bestimmungen für Partyboote und die Informationspflicht von Hoteliers und Gastronomen