Österreich
Alkounfall: Ex-Bundesrätin muss nochmal vor Gericht
Ex-Bundesrätin Sandra Kern stand heute nach dem Alko-Geisterfahrerunfall in St. Pölten vor Gericht. Es wurde ein Gutachten beauftragt, welches sich auf den Strafrahmen auswirken könnte.
Mit rund 20-minütiger Verspätung begann heute am Bezirksgericht Sankt Pölten die Verhandlung wegen grob fahrlässiger Körperverletzung in St. Pölten (Strafrahmen bis zu 6 Monate Haft): Still und spürbar betroffen nahm Sandra Kern auf der Anklagebank Platz.
Zuerst sprach der Vertreter der Unfallopfer (ein Pärchen aus Oberösterreich - Mann (35) und eine 27-jährige Schwangere). Der Vertreter sprach über Probleme mit der Versicherung: "Normalerweise würden wir gar nicht erscheinen. Aber man muss festhalten, dass es sich nicht bloß um leichte Verletzungen handelt und somit nicht um ein Bagatelldelikt."
Opfer in Physiotherapie
Denn nur wegen der Güte der Arbeitgeber behielten die Unfallopfer ihre Jobs. Der Mann wurde extra für eine Arbeit eingeteilt, bei der er die lädierte Schulter nicht so stark belasten muss. Die Frau war zudem beim Verkehrsunfall am 28. Dezember bereits schwanger.
Zwar wurden bereits 1.700 Euro an den 35-Jährigen und 2.000 Euro an die 27-Jährige überwiesen, aber der Opfervertreter sagte: "Beide sind heute noch in Physiotherapie."
Kern tut es mehr als leid
Sandra Kern selbst sprach kaum etwas, bekannte sich voll inhaltlich schuldig, zeigte sich sehr reuig. Auch ihr Anwalt Johannes Riedl betonte: "Es tut ihr mehr als leid." Das merkte auch die Bezirksstaatsanwältin, die meinte: "Wir müssen auf ein Gutachten bestehen und klären wie lange die Opfer nicht arbeitsfähig waren." Denn: Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung (Anfang Februar 2019) deutet noch nichts auf schwerer Verletzungen (Anm.: über 24 Tage arbeitsunfähig als Gradmesser vor Gericht) hin. Die Verhandlung wurde daher vertagt.
Das heißt: Sandra Kern muss erneut vor Gericht und kann weiterhin keinen Schlussstrich unter das dunkle Kapitel ziehen – im schlimmsten Fall (wenn das Gutachten zu ihren Ungunsten ausgeht und laut Expertise eine schwere Körperverletzung bei den Opfern vorliegt) könnte die Anklage ausgeweitet werden. Maximaler Strafrahmen dann: Bis zu zwei Jahre statt sechs Monate Haft - das Bezirksgericht müsste dann einen sogenannten Unzuständigkeitsbeschluss machen, zuständig wäre dann ein Einzelrichter des Landesgerichtes.
Wie berichtet hatte Sandra Kern am 28. Dezember alkoholisiert und übermüdet die falsche Auffahrt auf die S33 genommen und als Geisterfahrerin einen Verkehrsunfall verursacht. Sandra Kern bereute den Unfall zutiefst, entschuldigte sich aufrichtig, legte ihr Mandat zurück, behielt lediglich ihren Brotberuf als NÖAAB-Geschäftsführerin. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(Lie)