Österreich
Aktion scharf: Mega-Strafe für Schuhe im Stiegenhaus
Nicht erlaubt, aber meist geduldet: Mit abgestellten Rädern und Schuhen im Stiegenhaus ist Schluss. 21.000 Euro Strafe drohen.
Wer kennt die Szenen nicht selbst? In Wiener Wohnhäusern stellen Mieter oder Eigentümer Schuhe, Fahrräder und andere Gegenstände gerne im Stiegenhaus ab. Einerseits, weil es praktisch ist, andererseits, weil es Platz spart. Betroffene sind nun aber gut beraten, diese Gegenstände schnellstmöglich zu entfernen, denn nun folgt eine Aktion scharf.
Strenge Kontrollen werden durchgeführt. Grund dafür ist laut "ORF" eine Zunahme von Schadensersatzfällen – dadurch, dass sich andere Mieter durch Stolpern verletzen, Fluchtwege verlegt werden oder Einsatzkräfte im Ernstfall durch abgestellte Gegenstände behindert werden. Eigentümer und verwalter müssten dabei handeln, denn die Urteile in solchen Fällen würden immer strenger.
Zudem würden Eigentümer und Verwaltungen detailliert dokumentieren, wo, wann und welche Gegenstände am Gang abgestellt würden, womit der verantwortliche Mieter im Schadensfall bei der Haftungsfrage wenig Spielraum hat. Es muss aber nicht einmal zum Schadensfall kommen: Wer seine Gegenstände nicht aus dem Stiegenhaus entfernt, den erwartet eine Strafe bis 21.000 Euro. (red)