Niederösterreich

AK-Tipp: Kündigen am besten in schriftlicher Form

"Ich möchte mein derzeitiges Dienstverhältnis kündigen. Kann ich das auch mündlich machen?", fragt Manfred G. Die AK klärt auf.
Niederösterreich Heute
08.04.2025, 05:00

"Heute"-Leser Manfred G. fragt: "Ich möchte mein derzeitiges Dienstverhältnis kündigen. Kann ich das auch mündlich machen?"

"Im Gesetz ist keine bestimmte Form für die Kündigung vorgesehen, daher ist im Prinzip eine Kündigung sowohl schriftlich als auch mündlich zulässig. Allerdings kann im Dienstvertrag oder im anzuwendenden Kollektivvertrag eine Formvorschrift festgehalten sein", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Aus Beweisgründen ist auf alle Fälle die schriftliche Kündigung zu empfehlen. Tipp: Lassen Sie sich die Übergabe der Kündigung schriftlich bestätigen. Wenn Sie per eingeschriebenen Brief kündigen, beachten Sie, dass die Kündigung nicht mit dem Absenden wirksam wird, sondern erst mit dem Einlangen beim Arbeitgeber."

"Haben Sie weitere Fragen oder Probleme? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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