Niederösterreich
AK klärt auf: Längere Kündigungsfrist in der Gastro
Silvia B. arbeitet seit 3 Jahren als Küchenhilfe, am 15. 11. wurde sie mit einer Frist von 2 Wochen zum 30. 11. gekündigt. Das ist nicht korrekt.
Leserin Silvia B. fragt.: "Ich arbeite seit drei Jahren als Küchenhilfe in einem Gasthaus an der Donau. Ich wurde am 15. November mit einer Frist von zwei Wochen zum 30. November gekündigt. Ist das so korrekt?"
"Das Vorgehen Ihres Dienstgebers ist nicht korrekt. Seit 1. November 2024 gilt aufgrund der erfolgreichen Verhandlungen der Gewerkschaft ein einheitlicher Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel und Gastgewerbe. Das hat zur Folge, dass nun auch längere Kündigungsfristen für alle Arbeitnehmer in dieser Branche gelten", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Es ist somit die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten bei Ihrer Beschäftigungsdauer anzuwenden. Das Dienstverhältnis kann mit dem 15. oder dem Monatsletzten enden. Somit endet ihr Dienstverhältnis erst mit 15. Januar 2025."
Arbeiterkammer hilft weiter
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weiter Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Silvia B., die seit drei Jahren als Küchenhilfe arbeitet, wurde mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt, was laut der AK Niederösterreich nicht korrekt ist
- Aufgrund eines neuen Kollektivvertrags gelten seit dem 1
- November 2024 längere Kündigungsfristen im Hotel- und Gastgewerbe, sodass Silvia B.s Dienstverhältnis erst am 15
- Januar 2025 endet