Steiermark

Ärztin behandelte gesunde Zähne, kassierte 85.000 Euro

Eine steirische Zahnärztin soll bei 13 Patienten insgesamt 80 Zähne ohne Notwendigkeit behandelt haben. Der Schaden beträgt 85.000 Euro.

Christine Ziechert
Die Ärztin soll 80 Zähne ohne medizinischen Grund behandelt haben (Symbolbild).
Die Ärztin soll 80 Zähne ohne medizinischen Grund behandelt haben (Symbolbild).
Getty Images

Derzeit darf sie aufgrund eines Berufsverbotes nicht Hand anlegen. Ob sich das nach Prozess-Ende ändert, wird sich zeigen. Eine steirische Zahnärztin soll laut Anklage von 2014 bis 2020 bei 13 Patienten 80 Zähne behandelt haben. Laut Gutachten lag dafür aber kein medizinischer Grund vor.

Die Frau muss sich daher wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten schweren gewerbsmäßigen Betrugs am Landesgericht Graz verantworten. Für die Behandlungen kassierte die Medizinerin anschließend – der Schaden beträgt mindestens 85.000 Euro. Zudem werden ihr mangelhaft geführte Aufklärungsgespräche und falsche Abrechnungen vorgeworfen.

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    Behandlung nach Mondphasen

    Laut Staatsanwaltschaft wies die Steirerin die Patienten beim ersten Besuch auf den angeblich desolaten Zustand ihrer Zähne hin und behauptete, dass Behandlungen nötig seien. Einige Patienten berichteten, dass die Ärztin bei weiteren Behandlungen und der Zahlung der Rechnungen Druck ausgeübt hätte. Andere Patienten hätten wiederum der Medizinerin über Jahre vertraut und die Behandlungen einfach nicht hinterfragt.

    Zum Prozess-Auftakt bekannte sich die Ärztin nicht schuldig, Richterin Michaela Lapanje fühlte der Angeklagten anschließend auf den Zahn. So schilderte die Steirerin detailliert den Fall der ersten Patientin, die sich aufgrund von neuen Keramik-Füllungen Besserung ihrer starken Migräne-Beschwerden erhoffte: "Die Patientin wollte alle ihre Amalgamplomben ausgetauscht haben. Auf ihren Wunsch hin haben wir uns bei den Terminen nach den Mondphasen und Sternzeichen gerichtet", erklärte die Angeklagte.

    Verteidiger kritisiert Ermittlungsverfahren

    Der Verteidiger kritisierte das Ermittlungsverfahren und ortete Verstöße gegen das Objektivitätsgebot: Man habe kein Interesse daran gehabt, entlastende Beweise aufzunehmen, für das Gutachten seien auch nicht alle Daten einbezogen worden. Der Prozess ist für mehrere Tage anberaumt, da jeder Fall (bzw. Zahn) genau unter die Lupe genommen wird. Kommende Woche sind dann die geschädigten Patienten am Wort. Es gilt die Unschuldsvermutung.