Niederösterreich
Ärztekammer will Pflicht-Schleckertests in Kindergärten
Die niederösterreichische Ärztekammer fordert besseren Schutz von Kindergartenkindern und denkt dabei an verpflichtende Corona-Schleckertests.
Der Ärztekammer Niederösterreich mangelt es an Sicherheit in den Kindergärten. Eine Lösung wären laut einer Aussendung am Mittwoch verpflichtende Corona-Schleckertests. Denn immer wieder müssen Gruppen in Kindergärten geschlossen werden, weil sich Pädagogen sowie andere Kinder mit SARS-CoV-2 infizieren.
Der Präsident der NÖ Ärztekammer, Christoph Reisner, meint dazu: „Im Gegensatz zu den Schulen, wo Kinder verpflichtend auf das Coronavirus getestet werden, entscheiden im Kindergarten die Eltern, ob ihre Kinder getestet werden oder nicht. Da die Testungen von Kindern freiwillig sind und von manchen Eltern kategorisch abgelehnt werden, können infizierte Kinder in den Kindergarten kommen und andere Kinder sowie ihre Betreuerinnen und Betreuer anstecken. Dies ist keinesfalls zu vernachlässigen, da Kinder eine große Rolle im Infektionsgeschehen spielen.“
Bisher freiwillig
Vor einigen Tagen wurden die Tests von Kindern in Kindergärten zwar von zweimal auf dreimal pro Woche ausgeweitet, sie sind aber weiterhin freiwillig. Wenn die Eltern also einer Testung nicht zustimmen, verbringen die Kinder völlig ungetestet viel Zeit in engstem Kontakt mit den Pädagogen sowie anderen Kindern. Ungeimpfte Kinder müssen nach Corona-Kontakt in Quarantäne.
Durchgeführt werden die Tests bei Kindern mit sogenannten Schleckertests, mit denen das Coronavirus nachgewiesen werden kann. „Da die Kindergartenkinder zu jung für eine Impfung sind, müssten diese verstärkt geschützt werden. Das ist in Österreich derzeit nicht der Fall. Erschwert wird die Situation für alle Beteiligten durch die Tatsache, dass die Kinder als ungeimpfte Kontaktpersonen in Quarantäne und zu Hause betreut werden müssen“, ergänzt der Vizepräsident der NÖ Ärztekammer, Gerrit Loibl.
"Schleckertests völlig harmlos"
„Schleckertests könnten Abhilfe schaffen und einen wertvollen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie sind vollkommen harmlos und problemlos in der Anwendung. Die Kinder müssen sie lediglich 30 Sekunden im Mund behalten. Es ist daher völlig unverständlich, warum man diese nicht verpflichtend einsetzt. Auch Patientenanwalt Gerald Bachinger forderte kürzlich aufgrund der angespannten Pandemielage eine verpflichtende Testung mit Schleckertests in Kindergärten“, sagt Reisner abschließend. In der Folge könne auch das Kindergartenpersonal mit ruhigerem Gewissen seiner Arbeit nachgehen.