Coronavirus
Neue Impf-Regeln – das ändert sich beim Grünen Pass
Der Lockdown für Ungeimpfte endet am 31. Jänner – alle anderen Maßnahmen bleiben aber. Eine Korrektur gibt es noch bei den Impfzertifikaten.
Der Lockdown für gegen das Coronavirus ungeimpfte Personen endet am kommenden Montag. Alle anderen Maßnahmen wie etwa 2G im Handel und die Sperrstunde um 22 Uhr bleiben erhalten. Das gaben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch vor dem Ministerrat bekannt. Nehammer stellte allerdings in Aussicht, dass es bald zu weiteren Lockerungen kommen könnte. Weiters wird die Gültigkeit der Impfzertifikate wie geplant verkürzt.
Der Lockdown für Ungeimpfte sei seit Wochen "eine Maßnahme, die viele Menschen beschwert, aber aus gesundheitspolitischen Gründen unumgänglich war", sagte Nehammer. Über Weihnachten und den Jahreswechsel hätte der Lockdown auch gewirkt, betonte Mückstein. Nun sei man gemeinsam mit Gecko aber zum Schluss gekommen, dass eine Drohung einer unmittelbaren Überlastung der Intensivkapazitäten nicht zu sehen sei.
2G-Regel bleibt
Mit dem Beibehalten der 2G-Regeln in fast allen Bereichen, auch im allgemeinen Handel, bleiben Umgeimpfte allerdings weiterhin sehr eingeschränkt. Aus der Opposition wurden zuletzt Forderungen nach weiteren Lockerungen laut. So fordern die NEOS ein Ende der 2G-Regel im Handel und die Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie.
Auch Rechtsexperten halten mit der Einführung der Impfpflicht ab 1. Februar die weitgehenden Einschränkungen für nicht mehr haltbar. So sagte etwa Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck in der "Presse", dass die 2-G-Regel in Hotels oder Lokalen weiterhin vorstellbar sei. "Aber ob ein Ungeimpfter sich nicht einmal Schuhe kaufen können soll, weiß ich nicht", meint der Professor.
Omikron-Welle nicht vorbei
Vorerst hält die Regierung daran aber fest, denn die Omikron-Welle sei noch nicht vorbei. Nehammer deutete vor dem Ministerrat am Mittwoch jedoch an, dass es bald auch Lockerungen geben könnte. "Unser oberstes Gebot ist, die Einschränkungen so gering wie möglich und nur so lang unbedingt nötig aufrechtzuerhalten. Der Lockdown für Ungeimpfte ist eine der strengsten Maßnahmen, die man setzen kann. Die Situation in den Spitälern erlaubt es uns, diesen nun zu beenden."
Die Gefahr sei aber noch nicht vorbei und wir verzeichnen wöchentlich neue Höchstwerte bei den Neuinfektionen. "Es ist daher weiterhin Vorsicht geboten. Mein Appell an jene 1,5 Mio. Menschen, die noch ungeimpft sind lautet daher: Warten Sie nicht auf die Impfpflicht. Nützen Sie diese Chance und lassen Sie sich impfen. Die Impfung schützt sie selbst, sie schützt ihre Mitmenschen und sie schützt uns als Gemeinschaft", so Nehammer.
Änderung bei Impfzertifikaten
Änderungen gibt es bei den Impfzertifikaten, erklärte Mückstein. Ab 1. Februar wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums lautet allerdings weiterhin, die 3. Impfung frühestens ab vier Monate nach der 2. Impfung und nicht früher zu machen. Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der 3. Impfung bisher ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.
Weil sich die medizinischen Empfehlungen geändert haben, ändert sich ab 1. Februar auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass. Mit 1. Februar 2022 ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) nur noch 180 Tage (also 6 Monate) gültig.
Eine Ausnahme gibt es für Personen unter 18 Jahren. Deren Impfzertifikat über die erste Impfserie wird 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage (9 Monate) gültig.
Für die Einreise nach Österreich bleiben Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.