Wirtschaft
Achtung vor Kostenfalle Roaming im Urlaub
Eine Familie soll 12.000 Euro blechen, weil der Bub im Internet surfte. Die AK gibt Tips, wie Urlauber solch bösen Überraschungen entgehen.
Kurz nach dem Urlaub fuhr einer norddeutschen Familie der Schrecken in die Glieder: Ein Mobilfunkanbieter stellte geschmalzene 12.000 Euro für rund 470 Megabyte genutzte Daten in Rechnung.
Was war passiert? Die Familie war im Urlaub in eine Kostenfalle getappt. Dem zwölfjährigen Sohn war eine Seereise von Kiel nach Oslo offenbar zu fad. Er surfte im Internet und lud Video–Filme mit 470 Megabyte Daten aus dem frei empfangbaren Datennetz des Fährschiffes runter. Und das kostet.
Der Bub surfte im Satellitennetz
Das Handy des Buben hatte sich nämlich in das über Satellit ausgestrahlte Mobilfunknetz „Telenor Maritime" eingewählt. Laut Geschäftsbedingungen des norwegischen Mobilfunk-Betreibers entstanden dabei 12.000 Euro an Roaming-Gebühren.
Nach Protesten der Familie reduzierte die Norweger zwar die Gebühren auf 5.000 Euro. Gezahlt werden muss aber in jedem Fall ein Teil der Kosten, da die Tarife für Satelliten-Verbindungen deutlich höher als normale Funkverbindungen sind. Sie fallen auch nicht unter die Roaming-Regelungen der EU.
Arbeiterkammer wertete Tarife aus
Wer also vom EU-Urlaubsort aus telefonieren und surfen möchte, muss bei der Tarifwahl zunehmend aufpassen, warnt die AK. Immer mehr Anbieter schränken ihre Roamingdienste ein oder bieten sie bei einzelnen aktuellen Tarifen gar nicht mehr an – das gilt vor allem für Wertkarten. Die AK wertete deshalb 194 Mobilfunktarifen von 25 Anbietern.
Die AK Auswertung zeigt: Bei rund 15 Prozent – das sind 29 von 194 der aktuell angebotenen Tarife – gibt es Einschränkungen in Bezug aufs Roaming. Bei 165 Tarifangeboten ist Roaming uneingeschränkt möglich. Bei zwölf Tarifen kann man gar nicht mehr bei Auslandsurlauben telefonieren, SMS verschicken oder surfen. Bei 17 Tarifen ist „nur" die Nutzung von Datenroaming nicht möglich.
Die Ergebnisse im Detail:
+ „Abstriche" beim Datenroaming: Anfang 2017 gab es gerade einen nicht-roamingfähigen Tarif, im Juni 2017 waren acht Wertkartentarife (der Anbieter T-Mobile, tele.ring und S-Budget) am Markt, bei denen Datenroaming ausgeschlossen war. Heuer gibt es bereits 29 verschiedene Tarife, bei denen Konsumenten keinen oder nur einen eingeschränkten Vorteil aus „Roam like at home" ziehen, weil Roamingdienste in ihrem Tarif gar nicht oder nur teilweise inkludiert sind. Sie können auch nicht als Zusatzoption dazugekauft werden.
+ Meist Wertkarten ohne Roaming: 22 von insgesamt 60 untersuchten Wertkarten schränken Roaming ein. Oder anders gesagt: 22 der 29 Tarife mit Roamingbeschränkungen sind Wertkarten. Aber auch bei sieben Vertragstarifen gibt es keine Möglichkeit mehr, Roaming uneingeschränkt zu nutzen.
+ Funkstille im Ausland: Etliche Anbieter haben sich zumindest in Bezug auf einige ihrer Tarife zu einem Ende fürs Roaming entschlossen: A1, T-Mobile, Drei, bob, yess, tele.ring, S-Budget, Ge org!, wowww!, eety, yooopi!. Bei manchen Anbietern unterliegen alle Wertkarten-Tarife Roamingbeschränkungen: S-Budget, tele.ring und T-Mobile. Sie informieren darüber auf der Homepage und im Datenblatt.
Das sollten Urlauber beachten:
+ Stopp Roaming: Handy-Anbieter dürfen Roamingdienste teilweise oder auch ganz ausschließen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, ob Ihr Vertrag Roamingdienste enthält.
+ Infos und Sperre bei Kostenobergrenze: Die Betreiber müssen bei der Einreise automatisch über die Roaming-Preise informieren, etwa per SMS. Außerdem muss Ihnen eine Kostenbegrenzungsfunktion für die Datennutzung angeboten werden: Sobald 80 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages ausgeschöpft sind, hat der Betreiber eine Info ans Handy zu senden. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf die Kostenobergrenze von monatlich rund 60 Euro nicht überschritten werden.
+ Pauschalpakete gelten auch im Urlaub: In den meisten Tarifen sind in einem Pauschalpaket schon eine bestimmte Menge an Minuten-, SMS- oder Dateneinheiten enthalten. Auch bei Tarifen mit solchen inkludierten Einheiten muss die Nutzung in der EU zu denselben Bedingungen möglich sein muss wie daheim. Das bedeutet: Beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Surfen von dem Pauschale abgezogen.
(GP)