Ermittlungsverfahren laufen

Achtung – immer mehr müssen AMS-Geld zurückzahlen

Eine Niederösterreicherin muss bereits 20.000 Euro an das AMS zurückzahlen. Auch in Salzburg sind nun einige Menschen mit Rückzahlungen konfrontiert.
Dominik Mayer
15.12.2024, 13:32

Bereits im Sommer wurden Fälle bekannt, in denen betroffene Personen während oder nach ihrer Bildungskarenz vom AMS aufgefordert worden waren, das bezogene Weiterbildungsgeld zurückzuzahlen, weil die Weiterbildung bestimmte formale Kriterien nicht erfüllt habe. Viele der Betroffenen legten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein.

Erstes Urteil: 20.000 Euro sind zu bezahlen!

Erst kürzlich gab es in der Causa das erste Urteil. Die Beschwerde einer Niederösterreicherin wurde abgewiesen, sie muss 20.000 Euro an das AMS zurückzahlen. Ähnliches könnte nun auch in Salzburg passieren.

Fünf Beschwerden in Salzburg

Salzburgs AMS-Chefin Jacqueline Beyer zufolge gebe es in Salzburg bei 22 Personen solche Ermittlungsverfahren. 13 Frauen und Männer hätten das Geld zurückgezahlt. Fünf legten Beschwerde ein. Gegenüber dem ORF meinte die AMS-Chefin, dass die Problematik darin bestehe, dass die Frauen nur Karenz ohne Bildung konsumiert hätten.

AMS-Chefin fordert Reform

Die Bildungskarenz wird zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart. Das AMS genehmigt und finanziert das Verfahren, hat aber kein Mitspracherecht, was den Inhalt der Ausbildung angeht.

Hier fordert Beyer eine Änderung: "Wir sind in einer Transformationsphase. Der Arbeitsmarkt wird sich verändern. Es wäre sinnvoll, die Menschen zielgerichtet auf die neue Arbeitswelt auszubilden." In den aktuellen Fällen warte man nun die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ab.

{title && {title} } DM, {title && {title} } Akt. 15.12.2024, 13:34, 15.12.2024, 13:32
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