Wirtschaft
Ab heute gilt das Plastiksackerl-Verbot
Mit 1. Jänner ist das Verbot von Plastiksackerln in Österreich in Kraft. Auf den Weg gebracht wurde es noch von Türkis-Blau.
Im Jahr 2020 ändert sich einiges. So ist etwa das noch unter der ÖVP-FPÖ-Regierung auf den Weg gebrachte Plastiksackerl-Verbot ab sofort in Kraft. Die Plastiksackerl werden allerdings nicht völlig verschwinden.
Die Anfang Juli im Nationalrat beschlossene Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes gewährt Unternehmen eine Übergangsfrist bis Ende 2020, in der sie ihre Restbestände noch aufbrauchen dürfen. Außerdem sind all jene Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen – etwa aus Kartoffelstärke – hergestellt werden, vom Verbot ausgenommen.
Einwegsackerl müssen kompostierbar sein
Selbiges gilt auch für die hauchdünnen Einwegsackerln aus den Obst- und Gemüseabteilungen von Supermärkten. Auch sie bleiben in Verwendung, müssen aber aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und kompostierbar sein.
Auch "wiederverwendbare Kunststofftragetaschen (aus Kunststoffgewebe oder Materialien mit Kunststoffanteil) mit vernähten Verbindungen und vernähten Tragegriffen" und "Taschen aus anderen Materialien" sind vom Verbot ausgenommen, so die Wirtschaftskammer.
Jährlich fallen österreichweit 7.000 Tonnen Plastikmüll durch Plastiktaschen an. Umweltschützern geht das nun in Kraft getretene Verbot allerdings nicht weit genug. Sie bemängeln, dass sich dadurch lediglich das Material ändert, der Müllberg aber nicht kleiner wird, kritisiert etwa die Umweltschutz-Organisation Greenpeace. Zudem machen Taschen nur einen äußerst geringen Teil des Plastikmülls aus, der Großteil wird durch Verpackungen verursacht.