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Ab DIESEM Tag gilt Winterreifenpflicht in Österreich
Auch wenn es derzeit noch herbstlich-mild ist und die Winterreifenpflicht erst ab November gilt, ist es ratsam schon jetzt einen Termin für den Reifenwechsel zu buchen.
"Kommt es zu einem plötzlichen Wintereinbruch, sind die Werkstätten auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen auch schon im Oktober empfindlich kalt sein, dann ist man mit Winterreifen deutlich im Vorteil", sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Denn auch wenn es vielleicht noch nicht schneit, kann z. B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen sorgen.
Alte Winterreifen weiterverwenden oder neue kaufen?
Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der "M+S"- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. Doch damit ist es nicht getan, so der ÖAMTC-Experte. "Die Profiltiefe muss vom Gesetz her den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, d. h. je nach Kilometerleistung sollten es beim Umstecken schon noch etwa sechs Millimeter sein", so Kerbl. "Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus, nach etwa fünf Saisonen sollte man neue Pneus ins Auge fassen. Ebenso, wenn Risse oder andere Schäden erkennbar sind - eine Investition in die Sicherheit, die sich in jedem Fall lohnt."
Hat das Fahrzeug Reifendrucksensoren, die in den Felgen verbaut sind, sollte man sicherstellen, dass auch die Felgen der Winterreifen über entsprechende Sensoren verfügen.
Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. Kerbl: "Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie also älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte in jedem Fall noch vor der kalten Jahreszeit ein Check durchgeführt werden. Aber auch die Frostsicherheit von Scheibenwaschanlage und Kühlsystem sollte jetzt unbedingt überprüft werden."
Winterreifen gibt es auch für Zweiräder
Winterreifen sind auch für Zweiräder erhältlich – beispielsweise für Mopeds, aber auch für Fahrräder. "Wer im Winter mit einem Moped in der Stadt unterwegs ist oder sich auch in der kalten Jahreszeit sportlich mit dem Rad bewegen möchte, sollte im Sinne der Sicherheit auch über die Anschaffung von Winterreifen nachdenken. Durch die Gummimischung und das Profil haben diese definitiv Vorteile gegenüber normalen Reifen", so der ÖAMTC-Techniker.
Strafen bis zu 5.000 Euro
Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß theoretisch bis zu 5.000 Euro. Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen.
So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. "Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki.