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Ab dann brauchst du beim Friseur keine Maske mehr

Bereits am 10. Juni endet die Maskenpflicht im Freien. Doch auch Indoor bei körpernahen Dienstleistungen kann man bald wieder durchatmen.

Christine Scharfetter
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Die FFP2-Maske kann dank 3-G-Regel über den Sommer zu Hause bleiben.
Die FFP2-Maske kann dank 3-G-Regel über den Sommer zu Hause bleiben.
Bastian / Caro / picturedesk.com

Es war ein tagelanges Hin und Her: Bleibt die Maskenpflicht nun über den Sommer aufrecht oder nicht? Die Antwort: "Jein". Denn bereits am 10. Juni endet die Maskenpflicht im Freien. Damit dürfen im Gastgarten auch die Kellner wieder durchatmen. Am 1. Juli fällt die FFP2-Maske dann endgültig - zumindest dort, wo die 3-G-Regel gilt.

Sprich, wer ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen kann, braucht im Sommer auch in den Innenbereichen von Lokalen und Hotels keine Maske mehr zu tragen.

Durchatmen beim Friseur

Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen. Wer also ab 1. Juli 2021 einen Friseur-Termin hat, zur Fußpflege geht oder sich eine Massage gönnt, der kann dank 3-G-Regel die Maske ablegen. Kann kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen werden, muss die FFP2-Maske auf bleiben. Damit gibt es endgültig keine Ausrede mehr für lange ungepflegte Zotten.

In den Öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und an anderen Orten, wo die 3-G-Regel nicht zu tragen kommt, bleibt die Maskenpflicht allerdings für alle aufrecht.

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    <strong>1. Schwangere!&nbsp;</strong>Werdende Mütter sind von der allgemeinen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Aus Infektionsschutzgründen sollten Schwangere aber jedenfalls eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Auf freiwilliger Basis können natürlich auch höherwertige Masken getragen werden.
    1. Schwangere! Werdende Mütter sind von der allgemeinen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Aus Infektionsschutzgründen sollten Schwangere aber jedenfalls eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Auf freiwilliger Basis können natürlich auch höherwertige Masken getragen werden.
    Getty Images/iStockphoto

    Keine Einschränkungen mehr

    Doch damit noch nicht genug! Auch der Mindestabstand und die Kapazitätsbeschränkungen fallen mit 1. Juli. Bei Veranstaltungen gibt es keine Obergrenzen mehr. Die Sperrstunden sind ebenfalls passé. Die Nachtgastronomie soll im Laufe des Julis wieder möglich sein.