Viele Tierschützer aus Österreich machen morgen wohl ein riesiges Kreuz im Kalender, denn ab dem 15. April 2025 gilt das Schutzhundetraining, welches Teil der Gebrauchshundeausbildung darstellt, für Privatpersonen als verboten. Hunde, die also keinen "Beamtenstatus" bei Polizei oder Militär ausüben, dürfen ab morgen zu Trainingszwecken weder beißen noch angreifen und der viel kritisierte Juteärmel bleibt eine leere Hülle.
Obwohl nur ein recht überschaubares Grüppchen die Gebrauchshundeausbildung als Hobby anstrebt, kam es vor allem durch den tödlich ausgegangenen Beißvorfall am 02. Oktober 2023 im oberösterreichischen Naarn dazu, dass Tierschützer einmal mehr gegen die leider teilweise sehr unsachgemäße Trainingsmethode vorgingen.
Als bekannt wurde, dass Listenhund "Elmo" auch im Hinterhof darauf trainiert wurde, den Menschenärmel zu schnappen und zu schütteln und dieses Verhalten, gemeinsam mit seinem weiblichen Rudel dann bedauerlicherweise auf einer Joggerin anwendete, gab es auch für einige Politiker keine Ausreden mehr. Diese Art von Training gehöre nicht in Hand von Privatpersonen und hätte für den Hund auch keinen Mehrwert – hieß es zwar – aber man hielt sich mit einer konkreten Verordnung noch zurück.
„Es ist wirklich sehr traurig, dass sogar ein Mensch durch scharf gemachte Hunde sein Leben verlieren musste und dann die Politik immer noch zögerte, das bestehende Verbot, Hunde als Waffen zu missbrauchen, zu konkretisieren.“Jürgen StadlerPfotenhilfe in Lochen
Die Pfotenhilfe aus Lochen hatte daraufhin verstörende Videos mehrerer solcher Trainings und sogar einer "Beiß-WM" veröffentlicht und wurde von den Akteuren sogar geklagt, die aber vor Gericht gescheitert sind. "Wir dürfen also rechtskräftig auch weiterhin die Wahrheit aussprechen, dass es sich beim Beiß- und Angriffstraining auch bisher schon um eine verbotene Tierquälerei handelte", informiert Stadler weiter.
Unter dem lautstarken Einfluss der Schutzhunde-Lobby konnte sich die alte Regierung nicht mehr auf eine Konkretisierung in der Hundeausbildungsverordnung einigen, doch nach der Wahl folgte dann eine Überraschung. Durch den mittlerweile ehemaligen Tierschutzminister Rauch war es möglich, das Beißtraining klar und deutlich für alle (außer Bundesbehörden) per Verordnung zu verbieten.
Mit 15. April tritt diese nun in Kraft und wirkt sich sofort auf Veranstaltungen wie etwa die "Oberösterreichische & Salzburger Leistungssiegerprüfung für Gebrauchshunde" aus, die bereits Ende April stattfindet. (Auf der Website ist jedoch bereits ein Zusatz zu finden, dass bei in Kraft tretender Verordnung "nur" die Sparten A (Unterordnung) und B (Fährtenarbeit) gewertet werden.)
Auch wenn sich momentan große Erleichterung bei den Tierschützern breit macht, so fürchtet man bereits jetzt eine Flut an Gesetzesverstößen, denn die nun illegale, private Schutzhundeausbildung wird bestimmt an den ein, oder anderen Tatorten weitergeführt.
"Zahlreiche Hinweise auf Täter, Tatorte und grausame Praktiken sind mittlerweile bei uns eingegangen. Jetzt beginnt erst die eigentliche Arbeit, denn diese verbotene Tierquälerei fand schon bisher hauptsächlich an Wochenenden statt, wo Tierschutzbehörden nicht regulär im Dienst sind. Wir müssen also jetzt bei etwaigen Gesetzesverstößen verstärkt Beweise sichern und diese anzeigen", so Stadler.
Ein erschreckendes Beispiel ist der ÖGV Alkoven in Oberösterreich, der eine Einstweilige Verfügung gegen das Pfotenhilfe-Video sogar schon vor dem Oberlandesgericht verloren, aber trotzdem weitergemacht hat.