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Mit diesem Trick zahlst du für Strom nur noch Bruchteil

Nur noch ein Fünftel für Strom zahlen? Mit einem Trick gelang es einem Kunden, 81 Prozent der Rechnung einzusparen. So funktioniert dieser.

Roman Palman
Mit einem Trick mächtig einsparen: So bleibt nach der Stromrechnung deutlich mehr im Geldbörserl.
Mit einem Trick mächtig einsparen: So bleibt nach der Stromrechnung deutlich mehr im Geldbörserl.
Getty Images/iStockphoto

Die Preise für Strom und Gas sind schon vor Wladimir Putins Invasion der Ukraine in die Höhe geschossen, danach sind sie regelrecht explodiert. Nun verspricht ein Trick, die exorbitanten Rechnungen drastisch einzukürzen. Ein Österreicher zahlt damit bereits statt enormen 91 Cent/kWh nur noch 16,79 Cent – also um 81,5 Prozent weniger!

Wie das geht? Das Zauberwort heißt "Grundversorgung", enthüllen die Aufdecker vom Verbraucherschutzverein VSV und dem Prozessfinanzierer Padronus. 

Das ist die Grundversorgung

Was der breiten Masse der Bevölkerung wohl bislang nicht bekannt war: Verbraucher haben gemäß Paragraph 77 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) ein Recht auf eine Grundversorgung. Berufen Sie sich gegenüber einem Energieversorger gegenüber darauf, sind die Energieversorger verpflichtet, den Vertrag abzuschließen und den Verbraucher mit elektrischer Energie zu beliefern.

Doch wie kann man damit sparen? Der Clou liegt im Detail, denn der so angebotene Tarif der Grundversorgung "darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden, die Verbraucher sind, versorgt werden." Gibt es also bei einem Energieanbieter noch viele Bestandskunden mit einem alten und deutlich günstigeren Tarif, können laut Padronus-Gründer Richard Eibl über den rechtlichen Kniff der Grundversorgung "erhebliche Einsparungen im Vergleich zu Neukundentarifen" erzielt werden.

"Dadurch sind für zukünftige Vertragsabschlüsse bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen", führt Eibl aus.

Keine Einschränkungen

Gedacht war dieses Recht auf Grundversorgung ursprünglich wohl für armutsbedrohte bzw. schutzbedürftige Personen, doch gibt es im Gesetzestext keinerlei Beschränkungen auf diese Gruppe. Heißt: Jeder kann die Grundversorgung beantragen.

"Entgegen dem verbreiteten Glauben, die Grundversorgung stünde nur armutsbedrohten bzw. schutzbedürftigen Personen zu, muss sie nach dem Bundesgesetz jedem geliefert werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern). Sonstige Anspruchsvoraussetzungen gibt es nach dem ElWOG nicht", erklärt Padronus dazu.

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    Screenshot Facebook / Klimaschutzministerium

    Aus Sorge vor dieser Möglichkeit der Verbraucher würden manche Stromversorger merkwürdige Grundversorgungstarife – zu dessen Veröffentlichung sie gesetzlich verpflichtet sind – angeben. So werde beispielsweise der Grundversorgungstarif bei der KELAG mit 60 Cent/kWh ausgewiesen, obwohl viele Bestandskunden 13 Cent/kWh bezahlen. Da stimme etwas nicht, meint Rechtsanwalt Ulrich Salburg: "Das geht sich rechnerisch nicht aus."

    Super-GAU für Energieversorger

    Derzeit würde Padronus die Möglichkeit prüfen, den Grundversorgungstarif auch für mögliche Rückforderungen heranzuziehen. "Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine sogenannte Verkürzung über die Hälfte bzw. unverhältnismäßige Schädigung (laesio enormis) verboten. Erhält ein Vertragspartner weniger als die Hälfte dessen, was er bezahlt hat, ist die getätigte Überzahlung rückforderbar", sagt Eibl, der bereits den nächsten Rundumschlag gegen den Stromtarif-Wildwuchs vorbereitet.

    "Wenn Verbraucher also mehr als das Doppelte des Grundversorgungstarifs bezahlt haben, und das ist mittlerweile oft der Fall, könnte der Differenzbetrag unserer Ansicht nach rückforderbar sein. Sollte dies von der Judikatur bestätigt werden, wäre dies ein Super-GAU für viele Energieanbieter."

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      Karl Schöndorfer / picturedesk.com