Coronavirus
7.490 neue Fälle – und Corona-Regeln bleiben aufrecht
Am Freitag melden die Behörden 7.490 neue Corona-Infektionen und neun Todesfälle. Gleichzeitig liegt nun die neue Corona-Verordnung der Regierung vor.
Ein Auf und Ab: Die Woche wurde nach zuvor fünfstelligen Virusfall-Steigerungen mit fast 7.000 Corona-Neuinfektionen am Montag eröffnet. Am Dienstag waren es wieder rund 9.000 Fälle – sehr viele, am Dienstag der Vorwoche zählte das Land allerdings noch weit über 12.000 neue Virus-Fälle. Am Mittwoch wurden nach "Heute"-Informationen 13.048 Corona-Neuinfektionen und 10 Virus-Todesfälle gemeldet, am Donnerstag waren es insgesamt 9.596 neue Corona-Fälle.
Am Freitag wurden nach "Heute"-Informationen 7.490 Corona-Neuinfektionen und neun Virus-Todesfälle in den vergangenen 24 Stunden. Und so sieht die Entwicklung in den heimischen Spitälern aus: 2.339 Corona-Patienten müssen derzeit in Krankenhäusern medizinisch versorgt werden, 125 davon kämpfen auf der Intensivstation um ihr Leben.
Corona-Regeln in Österreich verlängert
Das Gesundheitsministerium wird aufgrund der labilen Virus-Lage die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen verlängern. Bundesweit gilt eine Maskenpflicht damit weiterhin in sogenannten "vulnerablen Settings", das sind vor allem Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Arztpraxen. Aufgrund der seit vergangener Woche sinkenden Zahl an Neuinfektionen und einer rückläufigen Viruslast im Abwasser-Monitoring gibt es nach Ansicht von Gesundheitsminister Johannes Rauch vorerst keine Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen. Am Freitag wurde die neue Corona-Verordnung veröffentlicht.
"Selbstverständlich werden wir reagieren, sollte sich die Situation in den kommenden Wochen ändern", betonte Rauch. Er erneuerte die Empfehlung, Masken in Innenräumen zu tragen. Die bestehende 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung läuft am 23. Oktober aus, die neue gilt dann bis 15. Jänner 2023. Sie übernimmt die geltenden Maßnahmen beinahe unverändert. Eingearbeitet wurde nur eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Regeln für Religionsgemeinschaften, die nun nicht mehr generell von den Corona-Maßnahmen ausgenommen werden.