Österreich
720 Euro Strafe für Stelleninserat
Weil eine freischaffende Künstlerin in Innsbruck vor einem Jahr per Anzeige eine Putzfrau suchte, drohte ihr nun eine Strafe von 720 Euro wegen Diskriminierung.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam: Wegen einer ein Jahr alten privaten Stellenanzeige in einer Tiroler Lokalzeitung bekam eine Künstlerin aus Innsbruck nun Post von der Bezirkshauptmannschaft mit eine Strafdrohung. Der Vorwurf: Diskriminierung.
Stein des Anstoßes war laut einem Bericht des "Standard" folgender Halbsatz der in der Ausgabe vom 29. März 2016 abgedruckten Kleinanzeige: "Haushalts-Reinigungsfrau in Hall in Tirol, ..., geringfügig gemeldet möglich ...".
Das Inserat sei diskriminierend formuliert, da nur nach einer weiblichen Haushaltshilfe gesucht wird, so der Vorwurf. Zudem muss in einer Stellenanzeige immer ein Mindestgehalt angegeben sein.
Dabei hatte sich die Innsbruckerin in ihrer ursprünglichen Formulierung an beide Vorgaben gehalten. Sie hatte sowohl nach einer "Haushaltshilfe - Reinigungsfrau" gesucht als auch einen Stundenlohn von 12 Euro netto angegeben. Die Angestellten des Lokalblattes hatten ihr aber versichert, dass die Nennung eines Stundenlohns bei Geringfügigkeit nicht nötig sei.
Die angedrohten 720 Euro Strafe musste die Frau nicht zahlen. Sie wurde ihr nachgesehen, weil sie unbescholten ist und die Verfehlung zum ersten Mal vorlag. Eine Putzfrau hat sie jedoch immer noch nicht. Auf das Inserat meldete sich niemand. (hos)