Österreich

Frau nach Trennung mit 68 Messerstichen getötet

Heute Redaktion
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Am Donnerstag stand ein 45-jähriger Kroate vor Gericht. Er soll seine Gattin brutal erstochen haben. Das Urteil am Donnerstag: Lebenslange Haft (nicht rechtskräftig)!

Bei einem Einsatz am 5. März des vergangenen Jahres machten Polizisten in einer Wohnung in Bad Schallerbach (Bez. Grieskirchen) eine schlimme Entdeckung.

Nachbarn des Mehrparteienhauses hatten zuvor laute Hilfeschreie gehört, verständigten die Polizei.

Beim Eintreffen öffnete den Polizisten der Kroate Dragan K. (45) bereitwillig die Tür. Dabei soll er gesagt haben: "Ich habe meine Frau kaputt gemacht." Gleich danach fanden sie die Leiche seiner Gattin auf der Couch. Bis zum Hals hatte er die tote Frau mit einer Decke zugedeckt.

Die Frau wurde regelrecht hingerichtet. Laut Gerichtsmedizin soll der Körper der 46-Jährigen insgesamt 68 Messerstiche aufgewiesen haben. Der Beschuldigte soll ihr das 30 Zentimeter lange Küchenmesser in den Bauch und Halsbereich gerammt haben.

Opfer lebte seit einigen Wochen alleine in OÖ



Das Motiv für die Horrortat dürfte die bevorstehende Scheidung gewesen sein. Konkret soll es darum gegangen sein, was mit dem gemeinsamen Haus in Kroatien passieren soll.

Fakt ist: Das Opfer hatte sich bereits von ihrem (Noch)-Ehegatten getrennt, lebte seit Wochen alleine in einer Wohnung in Bad Schallerbach. Der Beschuldigte wohnte weiter mit den beiden Kindern (damals zwölf und 18) in seiner Heimat Kroatien.

Frau hatte nicht gekocht – bespuckt und geschlagen

Die Ehe des Paars soll generell stark von Gewalt geprägt gewesen sein. Demnach soll der Kroate seine Gattin regelmäßig geschlagen und erniedrigt haben. Ein Beispiel: Weil sie nicht gekocht hatte, soll ihr der 45-Jährige ins Gesicht geschlagen und sie angespuckt haben. Dies erzählten die Tochter sowie Schwester der Getöteten der Polizei.

Kurz vor der Horrortat soll der 45-Jährige zusammen mit den beiden Kindern noch nach Bad Schallerbach gefahren sein, um noch einmal zwei Tage mit der 46-Jährigen zu verbringen.

Danach brachte er die Kinder zurück in die Heimat. Doch noch in der selben Nacht setzte er sich wieder in ein Mietauto und fuhr zurück nach Oberösterreich.

Der Grund: Sie habe ihn noch einmal gebeten "unter vier Augen" zu sprechen. Danach ereignete sich dann die fürchterliche Messer-Attacke.

Das Urteil

Donnerstagabend folgte das Urteil. Der 45-Jährige wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt. Das Gericht sah einen "besonders hohen Handlungs- und Gesinnungswert" in der Tat. Der seien über mehrere Jahre hinweg immer wieder Gewalt- und Aggressionshandlungen gegen die Frau vorangegangen. Eine einschlägige Verurteilung wurde erschwerend gewertet, ebenso, dass es sich um eine Tat gegen eine Angehörige gehandelt hat und, dass deren Tod qualvoll war.

Geständnis nicht mildernd gewertet



Auch dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte, wurde nicht mildernd gewertet. Schon im ersten Verhör, das mit Hilfe eines Dolmetschers durchgeführt wurde, legte der Beschuldigte ein Geständnis ab. Auch beim Prozess stritt der 45-Jährige nicht ab, zugestochen zu haben. Es habe sich aber nicht um Mord sondern um Totschlag gehandelt, so seine Verteidigerin. Sie sagte: „In einem Anfall von Wut, Zorn und Enttäuschung hat er sich hinreißen lassen, die Tat zu begehen."

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