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5.600€ wegen "komisch schauen" – das sagt ÖAMTC-Experte
In Wien-Liesing sorgte ein Gerichtsurteil für jede Menge Wirbel. ÖAMTC-Experte Nikolaus Authried erklärte im "Heute"-Talk, wie es dazu kommen konnte.
"Heute"-Leser Semir* (Name von der Redaktion geändert) traute seinen Augen nicht, als er im Jänner zum Bezirksgericht Liesing vorgeladen wurde. Der 21-Jährige soll den Wagen seines Nachbars in seiner Gemeindebau-Garage beschädigt haben. Weil der Wiener seinen Nachbarn "komisch" ansah, muss er dessen Autoschaden zahlen – "Heute" berichtete. Im Gespräch mit "Heute" nahm ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried zum kuriosen Fall Stellung.
"Grundsatz der freien Beweiswürdigung" ausschlaggebend
ÖAMTC-Experte Authried erklärte zur skurrilen Gerichtsverhandlung: "Es handelt sich um ein zivilrechtliches Verfahren, wo die klagende Partei Ersatz für den Schaden an ihrem Kfz begehrt hat. In zivilrechtlichen Verfahren herrscht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, das heißt der Richter entscheidet betreffend Beweisfragen – und nur diese waren hier strittig – nach der eigenen Überzeugung. In diesem Fall waren die Verantwortlichen aufgrund der Historie zwischen den Parteien sowie dem Auftreten des Beklagten davon überzeugt gewesen, dass der Beklagte den streitgegenständlichen Schaden verursacht hatte."
Hoffnung auf Berufung, aber auch Angst vor Konsequenzen
Doch für den Wiener gibt es noch Hoffnung, denn: "Es handelt sich hierbei erst um ein Verfahren in der ersten Instanz. Man könnte dagegen aufgrund falscher Beweiswürdigung Berufung einbringen." Einen Schutz gegen solche Verfahren gäbe es indes für Angeklagte nicht: "Es ist aber schon nachvollziehbar, dass im konkreten Fall das Gericht von der Tat durch den Beschuldigten überzeugt war. Die Drohung in der Vergangenheit, Erinnerungslücken und ein emotionales Auftreten ergeben insgesamt kein gutes Bild im Sinne des Beklagten."
Sollte das derzeitige Urteil aufrecht bleiben, drohen Semir sogar weitreichende Konsequenzen: "Es könnte hier auch noch ein strafrechtliches Verfahren drohen – immerhin ist Sachbeschädigung ein Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch. Dort gilt: 'Im Zweifel für den Angeklagten'."