Kärntner aufgepasst!

500 € mehr im Monat – so kommst du an neuen Wohn-Bonus

Die neue Wohnbeihilfe in Kärnten bringt vielen mehr als bisher. Bis zu 6.000 Euro werden es pro Jahr sein. Wer darauf Anspruch hat.

Österreich Heute
500 € mehr im Monat – so kommst du an neuen Wohn-Bonus
Die Wohnbeihilfe wurde in Kärnten nun gesetzlich neu geregelt.
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Am Dienstag wurde im Kärntner Landtag das neue Wohnbeihilfegesetz beschlossen. Statt bisher fünf verschiedener Förderprogramme wird es nur noch eine einheitliche Wohnbeihilfe geben, die auch andere Unterstützungsleistungen, wie Heizkostenzuschüsse und einmalige Hilfen, umfasst.

Die Wohnbeihilfe soll ab 1. Jänner 2025 in Kraft treten und Haushalte mit bis zu 500 Euro pro Monat entlasten – also bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Leben Kinder im Haushalt, hat man größere Chancen auf die Wohnbeihilfe, da die Einkommensgrenzen stark angehoben werden – um 200 Euro pro Kind. Die maximale Einkommensgrenze beträgt netto 1.800 Euro.

Ein alleinerziehender Vater bzw. eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern hat mit einem Monatseinkommen von eben 1.800 Euro netto künftig Anspruch auf 325 Euro Wohnbeihilfe pro Monat statt wie bisher 60,2 Euro (Wohnbeihilfe plus Heizzuschuss). Das entspricht einer zusätzlichen jährlichen Entlastung des Haushaltsbudgets von mehr als 3.000 Euro.

Damit sollen Menschen mit geringem Einkommen einfacher und umfassender unterstützt werden. "Mit einer völlig neuen Berechnungssystematik erhöht sich künftig nicht nur die finanzielle Entlastung, sondern auch der Beziehendenkreis. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Alleinerziehenden und Familien mit Kindern", so Landeshauptmann Peter Kaiser.

Für die neue Wohnbeihilfe stehen 53,8 Millionen Euro bereit, doppelt so viel wie bisher. Rund 40.000 Haushalte sollen davon profitieren, darunter auch Eigenheimbesitzer, die bei finanziellen Engpässen Unterstützung bei Wohn- und Betriebskosten erhalten können. Kärnten sei somit ein Vorreiter im Bereich der Sozialpolitik, fügte Kaiser hinzu und hob hervor: "Kärnten ist ein Land zum Leben, zum Arbeiten und zum Leisten."

Auch Heizzuschuss kommt

Aufgrund des geplanten Inkrafttretens mit 1. Jänner wird es für die kommende Heizsaison 2024/25 noch einmal den Heizzuschuss geben, in weiterer Folge geht dieser in der Wohnbeihilfe auf.

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Auf den Punkt gebracht

  • Die Landesregierung hat ein neues Wohnbeihilfegesetz beschlossen, das ab 2025 gilt und eine einheitliche Wohnbeihilfe anstelle der bisherigen fünf Förderprogramme einführt, um Menschen mit geringem Einkommen besser zu unterstützen
  • Mit einem Budget von 53,8 Millionen Euro sollen rund 40.000 Haushalte, darunter auch Eigenheimbesitzer, von der weniger bürokratischen und effizienteren Hilfe profitieren
red
Akt.
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